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Der Stabsbereich ist zuständig für die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dazu gehören bspw. Leistungen zur Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Krankenhilfe, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts der uns zugewiesenen Personen. Weiterhin zählen dazu Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt. Auch die Gewährung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe gehören zum Aufgabenfeld. Ebenfalls zuständig ist der Stabsbereich für die Zuweisung der entsprechenden Leistungsberechtigten zu Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gemäß AsylbLG.
Der Stabsbereich ist zugleich untere Unterbringungsbehörde gemäß des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) und entscheidet eigenverantwortlich über Umverteilungsanträge innerhalb des Landkreises.
Ab 2. Mai 2024 werden unter 03731 799-3600 alle Fragen zu Ausländer- und Asylangelegenheiten, Asylbewerberleistungen sowie Integration beantwortet.
Hotline-Zeiten:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr