

Mit der Kreisgebiets- und Verwaltungsreform übernimmt der neue Landkreis mit den derzeitigen staatlichen Aufgaben auch rund 400 Mitarbeiter, 20 davon im sozialen Bereich. Dort übernimmt der Landkreis Mittelsachsen die Bearbeitung der Anträge auf Bundes- und Landeserziehungsgeld, auf Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz und auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft.
Auf Grund der andauernden Umzüge und der damit verbunden Einrichtung der IT-Verfahren ist diese Bearbeitung der genannten Anträge beziehungsweise die Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechpartner voraussichtlich ab 5. August gewährleistet.
Anträge können aber schon per Post an das Landratsamt Mittelsachsen, Hauptstelle Abteilung für Jugend und Familie beziehungsweise Abteilung Soziales, Am Landratsamt 3 in 09648 Mittweida gesendet werden. Informationen zu der Aufgabenübernahme im sozialen Bereich gibt es auch im Internet unter http://www.sms.sachsen.de/.