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11.06.2009 - Mittelsächsischer Kreistag beschließt Wappen

Wappen des Landkreises Mittelsachsen

Wappen des Landkreises Mittelsachsen

Der Mittelsächsische Kreistag hat in seiner gestrigen Sitzung ein Wappen und die dazugehörige Flagge für den Landkreis Mittelsachsen beschlossen.

Der Mittelsächsische Kreistag hat in seiner gestrigen Sitzung ein Wappen und die dazugehörige Flagge für den Landkreis Mittelsachsen beschlossen. Die Heraldische Gesellschaft „Schwarzer Löwe“ Leipzig hat es entworfen.

Zur Beschreibung des vierteiligen Wappens: Das Bergeisen steht für den Kreis Freiberg. Der Löwe für die Markgrafschaft Meißen, der alle drei Kreise als Bergbauregion angehörten. Die 3 Wellenbalken entstammen dem alten Kreiswappen von Mittweida und die drei Wecken sind dem Wappen der Burggrafschaft Leisnig entlehnt, welche sich auf dem Gebiet des Kreises Döbeln innerhalb der Markgrafschaft Meißen befand.

Mit der Kreisgebiets- und Funktionalreform haben auch die Wappen der drei ehemaligen Landkreise Döbeln, Freiberg und Mittweida ihre Bedeutung verloren. Aus diesem Grund beauftragte der Landrat Anfang September die Heraldischen Gesellschaft „Schwarzer Löwe“ in Leipzig  und das Grafikstudio Eberhard Heinicker aus Geringswalde für den Landkreis Mittelsachsen einige Wappenentwürfe zu gestalten bzw. bei der Kreisverwaltung eingereichte Entwürfe auf ihre heraldische Qualität zu überprüfen. Die Wahl fiel auf diesen Verein bzw. auf das Grafikstudio, da beide über anerkannte heraldische Kompetenzen verfügen und  die Wappenentwürfe den heraldischen Grundsätzen entsprechen müssen, wenn sie später genehmigungsfähig sein sollen.

Die Auftragsvergabe war obendrein an die Bedingung geknüpft, dass die Wappenvorschläge sowohl die individuellen Besonderheiten der ehemaligen Landkreise berücksichtigen als auch Gemeinsamkeiten hervorheben sollten. Auch auf eine gute grafische Gestaltung der Wappen wurde Augenmerk gelegt.

Nach dem Kreistagsbeschluss wird eine Stellungnahme des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden zum Wappen eingeholt und im Anschluss erfolgt ein Antrag auf Genehmigung an die Landesdirektion. Dieses Verfahren dauert bis ca. Anfang August.