
Im Landkreis Mittelsachsen gibt es zahlreiche Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.
Das ist das Ergebnis der Bestandserhebung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe mit Stand 31. Dezember 2008, die im Jugendhilfeausschuss am 14. September vorgestellt wurde. „Es ist im Jahr 2008 viel getan worden, wir haben die Angebote der offenen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes auch mit Mitteln des Freistaates mit rund 2 Millionen Euro unterstützt. Zudem wurden für personenbezogene, erzieherische Hilfen rund 8,8 Millionen Euro aufgewandt“, resümierte Beatrice Ott, amtierende Leiterin des Referates Zentrale Aufgaben/Jugendhilfeplanung im Landratsamt.
Im Bereich der Jugendarbeit umfasst die Bestandserhebung 45 Angebote mit festangestellten Mitarbeitern und 129 ehrenamtliche Angebote, von denen 60 Prozent im Rahmen mobiler Jugendarbeit betreut werden. Darüber hinaus gibt es im Landkreis etwa 300 Jugendgruppen in Sportvereinen, 98 in Jugendfeuerwehren, 23 beim Roten Kreuz und 84 im kirchlichen Bereich sowie zahlreiche weitere Angebote, z. B. der Schulsozialarbeit.
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung gibt es ein ebenfalls sehr vielfältiges Leistungsangebot, das in Abhängigkeit der individuellen Bedarfslagen in Anspruch genommen werden kann. Neben verschiedenen ambulanten, gibt es teilstationäre und stationäre Angebote. Maßnahmen ambulanter Hilfe werden beispielsweise in Form von Erziehungsberatung oder Sozialpädagogischer Familienhilfe erbracht. Im Bereich der teilstationären Hilfen gibt es derzeit 32 Plätze in Tagesgruppen. Stationäre Hilfen sind sowohl Hilfen in Einrichtungen als auch Hilfen in Form der Betreuung in Pflegefamilien. Derzeit gibt es in Mittelsachsen 190 Heimplätze sowie 174 geprüfte und bestätigte Pflegefamilien. In diesem Zusammenhang machte Carmen Schauer, Referatsleiterin Allgemeiner Sozialer Dienst, darauf aufmerksam, dass in Mittelsachsen Pflegefamilien gesucht werden. „Wenn Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen nicht ausreichend für Ihre Kinder sorgen können und familiäre, nachbarschaftliche oder ambulante Hilfen nicht ausreichen, kommt eine zeitlich befristete oder dauerhafte Unterbringung in einer Pflegefamilie in Betracht. Wir suchen daher für das Kind geeignete Pflegeeltern, die bereit und in der Lage sind, das Kind und seine Geschichte anzunehmen, zu akzeptieren und die Beziehungen zur Herkunftsfamilie zu pflegen. Wir erleben derzeit eine Diskrepanz zwischen zu vermittelnden Kindern und zur Verfügung stehenden Familien, weshalb wir auf eine breite Resonanz hoffen.“
Nach der Bestandserhebung folgt nun die Bedarfsermittlung, welche auch mit einer Analyse der Angebote verbunden ist. „Es muss beispielsweise hinterfragt werden, welche Jugendarbeitsangebote wo benötigt werden und wie stark die bestehenden Angebote frequentiert werden“, erklärte Beatrice Ott.
Hintergrund:
Dem Landkreis obliegt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Planungsverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe (kurz: Jugendhilfeplanung). Er hat dafür Sorge zu tragen, dass erforderliche Einrichtungen und Angebote im Sinne des SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe) ausreichend zur Verfügung stehen. Ausgehend von den Bestandsinformationen zum 30. Juni 2007 aus den drei ehemaligen Landkreisen wurden alle Träger der freien Jugendhilfe im Februar und März 2009 erneut befragt. Basierend auf den Rückmeldungen werden die Angebote und Einrichtungen in der Bestandserhebung dargestellt.