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Stadtansicht Döbeln

Referat Straßenverwaltung und Straßenverkehrsrecht

Leiter: Albrecht Berger (Referatsleiter)
Standort: Landratsamt Mittelsachsen
Außenstelle Mittweida
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Zentrale Anschrift:
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03727 950-6290
Fax: 03727 950-6708
E-Mail: strassenverwaltung@landkreis-mittelsachsen.de

Weitere Standorte:

  • Straße des Friedens 20, 04720 Döbeln, Telefon: 03431 74-0
  • Am Rotvorwerk 3, 09599 Freiberg, Telefon: 03731 799-0
  • Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida, Telefon: 03727 950-0

 

Aufgaben: 

  • Führen einer zentralen Straßen- und Bauwerksdatenbank
  • Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen nach SächsStrG und Regelung von sonstigen Benutzungen für Kreisstraßen
  • Genehmigung von Grundstückszufahrten Kreisstraßen sowie von Großraum- und Schwerverkehr nach StVO
  • Bauwerksverwaltung und Bauwerksprüfung, Kataster- und Liegenschaftsverwaltung Kreisstraßen
  • Durchführung Grunderwerb und rückständigem Grunderwerb, Schadensbearbeitung von Schäden Dritter an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenrecht, untere Straßenaufsichtsbehörde
  • Beschilderung, Markierung und Lichtzeichenanlagen, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach StVO
  • verkehrsrechtliche Stellungnahmen für Bauprojekte und verkehrsorganisatorische Anordnungen für Arbeiten im Straßenraum
  • Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für Straßenbaumaßnahmen, Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit und Unfallkommission
  • übermäßige Straßenbenutzung, z. B. Radrennveranstaltungen, Volksfeste, Umzüge
  • Großraum-Schwerverkehr
  • Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
  • Aufstellen und Entfernen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Beschilderung und Markierungspläne im Zusammenhang mit Baumaßnahmen
  • Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse vom Sonntagsfahrverbot, für Hindernisse, z. B. Aufstellen von Container und Gerüsten im Straßenraum,
  • Ausnahmegenehmigungen vom Halte- und Parkverbot
  • Gewährung von Parkerleichterungen für z. B. schwerbehinderte Menschen
  • Unfallkommission zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen

Wichtig: Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben bzw. zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.