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Stadtansicht Döbeln

Referat Abfallrecht und Bodenschutz

Leiter: Michael Weber (Referatsleiter)
Standort: Landratsamt Mittelsachsen
Außenstelle Freiberg
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Zentrale Anschrift:
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-4025
Fax: 03731 799-4089
E-Mail: umwelt.forst@landkreis-mittelsachsen.de

Aufgaben:

  • Vollzug des Bundesbodenschutzgesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
  • Erkundung, Sicherung und Sanierung/Rekultivierung von Altstandorten/Altdeponien
  • Altlastenfreistellung, Altlastenkataster, vorsorgender Bodenschutz
  • Vollzug der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung
  • Vollzug der Abfallklärschlammverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Altholzverordnung und Pflanzenabfallverordnung
  • Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten, insbesondere von illegalen Müllablagerungen in der Landschaft

Wichtig: Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben bzw. zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

Hinweis: Bodenplanungsgebiet „Raum Freiberg“

Die Landesdirektion Chemnitz hat am 10. Mai 2011 die Verordnung zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes „Raum Freiberg“ erlassen und  im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 14. Juli 2011 verkündet. Am 15. Juli 2011 ist die Verordnung in Kraft getreten.

Die Verordnung weist die Bereiche des Raumes Freiberg als Bodenplanungsgebiet aus, in denen geogen und montan bedingt erhöhte Gehalte von Arsen und Schwermetallen im Boden vorliegen. Es umfasst die Gebiete der Stadt Freiberg, der Gemeinden Bobritzsch, Halsbrücke, Hilbersdorf, Lichtenberg und Weißenborn sowie Teile der Gebiete der Städte Brand-Erbisdorf, Großschirma und Oederan sowie der Gemeinden Frankenstein, Oberschöna, und Reinsberg.

Für die Unterbrechung des Wirkungspfades Boden - Mensch, des Wirkungspfades Boden - Pflanze - Mensch sowie für die Verlagerung von Bodenmaterial zum Zwecke der Verwertung zeigt die Verordnung die notwendigen Maßnahmen auf.

Der Verordnungstext, eine Erläuterung zur Verordnung, das Kartenwerk, die Anbau- und Verzehrempfehlung und Hinweisblätter zur Probenahme von Erntegut sind bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden innerhalb des Gebietes, im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen und in der Landesdirektion Chemnitz einsehbar. Im Internet sind diese Informationen unter folgender Adresse abrufbar: www.ldc.sachsen.de/15612.htm.