Bußgeld

Bußgeld

Allgemeine Informationen

Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten. 

Zusätzlich zur Erhebung eines Bußgeldes können in manchen Fällen die Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die jeweilige Ordnungswidrigkeit bezieht. Das kann zum Beispiel eine Waffe sein, die ohne entsprechende Erlaubnis erworben wurde oder auch mitgeführtes Falschgeld.

Zuständigkeiten

Referat Bußgeldstelle

Besucheradresse:
Referat Bußgeldstelle
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Referat Bußgeldstelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Voraussetzungen

Sie müssen eine Ordnungswidrigkeit begangen und dabei gegen ein Gesetz verstoßen haben, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt, zum Beispiel:

  • Sächsische Bauordnung
  • Jugendschutzgesetz
  • Gewerbeordnung
  • Waffengesetz
  • Sächsisches Naturschutzgesetz
  • Bundesdatenschutzgesetz

Verfahrensablauf

  • Das Bußgeldverfahren beginnt in der Regel mit einer Anhörung, bei der Sie als Betroffene oder Betroffener Ihre Sicht der Geschehnisse schildern können.
  • Hält die zuständige Behörde nach der Anhörung weiterhin an den Vorwürfen fest, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Dieser informiert Sie unter anderem über die Bezeichnung der Tat und die Höhe der Geldbuße.
  • Sie können den Bescheid akzeptieren oder ihm widersprechen.

Bußgeldbescheid akzeptieren

Den festgesetzten Gesamtbetrag müssen Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist (in der Regel zwei Wochen) bezahlen. Beachten Sie die Hinweise zur Bankverbindung und zum Verwendungszweck, die im Bescheid angegeben sind. 

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einspruch einlegen. Die zuständige Bußgeldstelle prüft die Sachlage erneut. Kommt sie zu dem Schluss, dass der Vorgang rechtmäßig verlaufen ist, wird die Akte der Staatsanwaltschaft übergeben. Anschließend entscheidet das Amtsgericht, ob der Einspruch akzeptiert oder abgelehnt wird. 

Geht der Einspruch nicht rechtzeitig ein, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und muss bezahlt werden. Nur in begründeten Einzelfällen kann ein Einspruch, der nach dieser Frist eingegangen ist, von der Behörde anerkannt werden. 

Bußgeldbescheid ignorieren

Wenn Sie weder das Bußgeld bezahlen noch Einspruch erheben, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. 

Ist erkennbar, dass Sie sich der Zahlung bewusst entziehen wollen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden.

Erforderliche Unterlagen

Auf jedem Bußgeldbescheid finden Sie ein individuelles Buchungszeichen. Geben Sie dies an, wenn Sie das Geld bezahlen oder Einspruch einlegen.

Fristen

  • Widerspruchsfrist: innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung
  • Zahlungsfrist: 2 Wochen nach Eintritt der Rechtskraft

Zwei Wochen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, wird er rechtskräftig.

Kosten

  • Bußgeld
  • Gebühr (abhängig von der Höhe des Bußgeldes): mindestens EUR 25,00, höchstens EUR 7.500
  • Auslagen, zum Beispiel eine Pauschale von EUR 3,50 für die Zustellung des Bußgeldbescheids

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.