Allgemeine Informationen
„Die Vertreter der Jugendhilfe im Strafverfahren bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkteim Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung.“
(§ 38 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz)
Ein Strafverfahren löst bei den betroffenen jungen Menschen und deren Angehörigen oftmals Unklarheiten, Verunsicherungen oder auch Ängste vor den Folgen aus. Hier kann die Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) unterstützend und beratend einwirken, die Verfahrensabläufe erklären und so verständlicher machen. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein kostenloses Beratungsangebot für Jugendliche (14 aber noch nicht 18 Jahre), Heranwachsende (18 aber noch nicht 21 Jahre) und deren Familien.
Zu den Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren zählen zum Beispiel:
- die Beratung und Begleitung straffällig gewordener Jugendlicher und deren Eltern sowie Heranwachsender im Jugendgerichtsverfahren;
- Stellungnahmen zur Strafreife und zum Entwicklungsstand sowie der Bericht der Jugendhilfe im Strafverfahren;
- die Mitwirkung an der Hauptverhandlung und
- außergerichtliche Verfahren, Nachbetreuung und ambulante Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe.