Pflegekinderdienst

Pflegekinderdienst

Allgemeine Informationen

Pflegeeltern gesucht

Haben wir mit unserem Flyer Ihr Interesse geweckt? Wenn Sie Fragen haben, so können Sie sich jederzeit an folgende Beschäftigten wenden:

Informationsabend:

  • 4. Juni 2024, 17.00 Uhr, Standort Freiberg
    (Frauensteiner Straße 43, Raum 003)
KINDER BRAUCHEN EIN ZUHAUSE 

Kinder möchten in einer Familie aufwachsen, in der sie Zuwendung und Liebe finden und sich sicher und geborgen fühlen. Aber nicht jedes Kind hat die Möglichkeit, bei seinen Eltern aufwachsen zu können.

Es gibt Situationen, in denen Eltern kurz- oder längerfristig nicht mehr in der Lage sind, die Betreuung ihres Kindes zu gewährleisten.

In solchen Fällen nehmen Pflegefamilien, die diese Kinder vorübergehend oder auf Dauer in ihren Haushalt auf. Das Jugendamt sucht ständig Pflegefamilien, die sich dieser anspruchsvollen Aufgabe stellen und Kindern ein zweites Zuhause geben.

In einem ersten Schritt sollten Sie zunächst vielfältige Informationen sammeln. Lesen Sie Broschüren, sprechen Sie mit Pflegeeltern aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis, stöbern Sie im Internet, beschaffen Sie sich Bücher und denken Sie in jedem Fall gut über die Aufnahme eines Pflegekindes nach.

Im zweiten Schritt wird das Vorhaben konkreter, denn nun erfolgt eine Nachfrage beim Jugendamt am Wohnort. Hier werden die Interessierten zu Informationsveranstaltungen, Vorbereitungsseminaren und individuellen Beratungen eingeladen.

Diese Formen der Pflege gibt es:

  • Vollzeitpflege
    Langfristige Aufnahme des Kindes in den Haushalt der Pflegefamilie, sofern dessen Herkunftsfamilie nicht in der Lage ist, die Erziehung und Betreuung wahrzunehmen und zu sichern.

  • zeitlich befristete Vollzeitpflege
    Aufnahme des Kindes für einen begrenzten Zeitraum, weil die leiblichen Eltern bereit sind, aktiv auf eine positive Veränderung ihrer Situation hinzuwirken.

  • Kurzzeitpflege
    Aufnahme des Kindes, zum Beispiel wegen eines Kur- oder Krankenhausaufenthaltes Alleinerziehender und in anderen vorübergehenden Notsituationen von Familien.

  • Bereitschaftspflege
    Aufnahme der Kinder in Krisensituationen, die eine sofortige Herauslösung aus der Herkunftsfamilie notwendig machten. Die Betreuung erfolgt überwiegend im Rahmen einer Inobhutnahme durch das Jugendamt. Die Bereitschaftspflege endet sobald weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie, wird sein Lebensunterhalt durch das Jugendamt sichergestellt. Die leiblichen Eltern sind – entsprechend ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse – verpflichtet, einen Teil der Kosten der Hilfe zu tragen.

Wenn Sie Pflegefamilie werden möchten, brauchen Sie:

  • Verständnis für ein Kind, welches mit zwei Familien lebt;

  • Akzeptanz, Toleranz und Offenheit;

  • Einfühlungsvermögen;

  • Lust auf „Chaos“ sowie

  • Geduld, Zeit und Kraft.

Wir würden uns freuen SIE als Pflegefamilie begrüßen zu können.

Zuständigkeiten

Referat Besondere Soziale Dienste

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Sie können unabhängig von Ihrem Familienstand ein Pflegekind aufnehmen. Besonderes Augenmerk gilt in jedem Fall Ihren minderjährigen leiblichen Kinder. Sie müssen ebenfalls mit der Aufnahme eines Pflegekindes einverstanden sein und dürfen sich durch diese Entscheidung nicht zurück gedrängt fühlen.

Damit Sie für die Auswahl ernsthaft in Frage kommen, müssen sie jedoch weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • gesundheitliche Eignung
  • angemessenes Alter
  • gesicherte finanzielle Verhältnisse
  • genügend Wohnraum
  • Zeit für die Beschäftigung mit dem Pflegekind und vor allem für dessen Erziehung
  • Keine Vorstrafen, insbesondere aufgrund von sexuellern Missbrauch und Gewaltdelikten

Verfahrensablauf

Beratung

Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen in einem ersten ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen und geben Ihnen Informationen zur Bewerbung um ein Pflegekind. Viele Jugendämter bieten auch regelmäßig Informationsabende an. 

Bewerbung

Hat sich nach dem Gespräch Ihr Entschluss gefestigt, bewerben Sie sich mit den Unterlagen, die Ihnen genannt werden, beim Jugendamt.

Nach der Prüfung Ihrer Bewerbung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere Termine mit Ihnen vereinbaren. In diesen soll Ihre Eignung als Pflegeperson beurteilt werden. Einzelne Gespräche finden auch bei Ihnen zu Hause statt, damit sich das Jugendamt einen Eindruck von Ihren Wohnverhältnissen schaffen kann.

Parallel zu den Gesprächen bieten manche Jugendämter beziehungsweise freie Träger Informationsveranstaltungen oder Seminare an, bei denen unter anderem auch Erfahrungsberichte von Pflegeeltern vorgestellt und weitere Informationen gegeben werden. 

Entschluss

In einem abschließenden Gespräch treffen Sie zusammen mit dem Jugendamt eine grundsätzliche Entscheidung für oder gegen die Aufnahme eines Kindes. Dabei wird ggf. auch besprochen, ob Sie sich vorstellen können, ein Kind mit besonderen Bedürfnissen bei sich aufzunehmen. Befürwortet das Jugendamt Ihre Eignung, werden Sie als Bewerber vorgemerkt.

Erforderliche Unterlagen

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Attest
  • Fragebogen
  • Lebensbericht (mit Informationen zu eigener Kindheit, Lebenssituation, Motivation)
  • Einkommensnachweis

Fristen

Die Bewerbungsphase dauert bis zu einem halben Jahr.

Sonstiges

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Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.