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Das Landratsamt Mittelsachsen ist mit über 1 500 Beschäftigten in verschiedensten Aufgabenbereichen der größte kommunale Arbeitgeber in der Region. Unsere Mitarbeiter engagieren sich für das Wohl der Gemeinschaft und setzen sich für den Erhalt der naturräumlichen und gesellschaftlichen Vielfalt des Landkreises ein.
Wir besetzen im Referat Bildung in der Förderschulbetreuungseinrichtung (Hort) der „Johann-Heinrich-Pestalozzi“-Schule – Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen – in Rochlitz ab 01.06.2024 eine Stelle als
Kennziffer: 070/2024
Die Stelle ist unbefristet im Umfang von 80 v. H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitarbeitskraft (ca. 31 Stunden wöchentlich) zu besetzen.
Die Dienstzeit ist nach Dienstplan abzuleisten.
Zu Ihren Arbeitsaufgaben gehören insbesondere:
Voraussetzung für die zu besetzende Stelle ist:
* In diesen Fällen wird das Arbeitsverhältnis unter die auflösende Bedingung, dass die Qualifizierung spätestens innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn erfolgreich abgeschlossen wird, gestellt.
** Die arbeitgeberseitige Unterstützung erfolgt durch Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung im Rahmen des Personalentwicklungsprogrammes und sieht eine Zeitgutschrift im Umfang von 4 Stunden pro vollen Monat des Qualifizierungszeitraumes sowie eine finanzielle Beteiligung für die Ausbildung und Prüfung im Umfang von 50%, maximal jedoch in Höhe von 1.500,- €, vor.
Von Vorteil sind:
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:
Was wir Ihnen bieten:
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre vollständige Bewerbung bis zum 24.05.2024 unter Angabe der Kennziffer 070/2024 an das
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Organisation und Personal, Referat Personalmanagement
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
oder per E-Mail an bewerbungen[@]landkreis-mittelsachsen.de
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
(Eine E-Mail darf inkl. Anlagen ein Datenvolumen von 20 MB nicht überschreiten. Bitte beachten Sie auch die Größenbeschränkungen Ihres E-Mail Anbieters.)
Hinweise für ausländische Bewerber bzw. Bewerber mit ausländischen Zeugnissen/Abschlüssen
Hinweise zur Informationspflicht zum Datenschutz
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist der Bewerbung beizulegen.
Im Falle der Einstellung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG erforderlich.
Haben Sie Fragen?
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Juhrs, Referat Personalmanagement, unter der 03731 799-3385 gern zur Verfügung.