Referatsleiter: komm. Franz Alker

Das Referat Siedlungswasserwirtschaft ist zuständig für die Durchführung wasserrechtlicher Genehmigungs-, Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren im Vollzug insbesondere der Rechtsgrundlagen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 und Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013. Das Referat hat dabei im Rahmen der Zuständigkeit (SächsWasserZuVO) wasserfachliche und wasserrechtliche Aufgaben, welche insbesondere folgende Themen beinhalten: