Referatsleiter: komm. Herr Dalke

Das Referat vollzieht als untere Abfall- und Bodenschutzbehörde unter anderem das Bundesbodenschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz sowie eine Vielzahl zugehöriger Verordnungen (insbesondere der Bundesbodenschutzverordnung, der Gewerbeabfallverordnung, der Altfahrzeugverordnung und der Nachweisverordnung). Im Bereich Abfall und Bodenschutz des Referates wird die Erkundung, Sicherung, Sanierung und Rekultivierung von Altstandorten und Altdeponien bearbeitet. Der Vollzug der Altlastenfreistellung, die Führung des Altlastenkatasters, der vorsorgende Bodenschutz und die Überwachung der Abfallentsorgung sind Schwerpunktaufgaben. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, insbesondere von illegalen Müllablagerungen in Natur und Landschaft. Besondere Bedeutung hat auch der Vollzug der Verordnung zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes „Raum Freiberg“.