Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 02/2023e vom 05. Januar 2023 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Bauen und Verkehr


Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Umnutzung Lagerflächen zu Produktionsflächen (Trockeneis) sowie Errichtung von 4 CO2 -Tanks“ auf dem Flurstück 620/50 der Gemarkung Mühlau, Reitzenhainer Straße 8, 09241 Mühlau

Baugenehmigung vom 4. Januar 2023

Aktenzeichen 22BAU1187


Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01.Juni 2022 (SächsGVBl. S. 366) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 04.01.2022 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 22BAU1187 im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügenden Teil erteilt:

  • I. Die Baugenehmigung für das Vorhaben: Umnutzung Lagerflächen zu Produktionsflächen (Trockeneis) sowie Errichtung von 4 CO2 -Tanks auf dem Grundstück: Reitzenhainer Straße, Flurstück 620/50 der Gemarkung Mühlau wird unter Nebenbestimmungen erteilt.
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  • II. Bestandteil der Baugenehmigung sind folgende Abweichungsentscheidungen:
        - Abweichung (Az. 22BAU1348) von § 6 Abs. 1 und 3 SächsBO (Freihalten von Abstandsflächen, Überdeckungsverbot von Abstandsflächen)
        - Abweichung vom Pkt. 6.3.1 der MIndBauRL
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  • II. Die Nebenbestimmungen beziehen sich auf das Bauordnungsrecht, hier auf die Vorlage bautechnischer Nachweise sowie diesbezüglichen Auflagenvorbehalts und auf das Wasserrecht 

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 207a möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten).

Sprechzeiten: Mo nach Vereinbarung, Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Fr 09:00 – 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1927 erforderlich.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 05.01.2023

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Referat Bauantragsbearbeitung
Abteilung Verkehr und Bauen