Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 06/2017e vom 25. Juli 2017 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Referat Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation


Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

Aktenzeichen Az. 22.3-512102-522_02471_17


Betroffene Flurstücke Gemeinde Großhartmannsdorf Gemarkung Großhartmannsdorf (2014):  6/5, 6/6, 6/7, 8/1, 11/1, 11/2, 13/3, 18, 101/2, 102, 104, 106/3, 106/6, 106/8, 106/9, 107/2, 107/5, 107/6, 107/8, 109/1, 109/3, 110, 110/d, 113/a, 169/c, 169/d, 171/1, 171/8, 173/a,  378, 384, 384/1, 385, 852, 933/3, 933/4, 936/2, 946/1, 986/c, 986/m, 986/n, 986/o, 986/p, 986/q, 986/r, 986/s, 986/t, 986/u, 986/v, 986/2, 986/10, 986/12, 986/29, 986/34, 986/35, 986/36 Art der Änderung
  1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
  2. Veränderung von Gebäudedaten       
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 27. Juli 2017 bis zum 26. August 2017 in der Geschäftsstelle des Referates Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation, Straße des Friedens 9a, Gebäude 2, 04720 Döbeln in der Zeit
  • Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
  • Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mi. nach Vereinbarung
  • Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Fr. 09:00 – 12:00 Uhr                                                                                                                  
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Döbeln, den 24. Juli 2017 gez. Weißenberg
Referatsleiterin ¹Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen  (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482).