Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 09/2020e vom 03. Februar 2020 mit

Öffentliche Bekanntmachung


Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben Neubau eines Einfamilienhauses sowie Errichtung einer Doppelgarage vom 31.01.2020

Aktenzeichen 19BAU1567-BG01-19


Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 31.01.2020 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 19BAU1567-BG01-19 im (ggf. vereinfachten) Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

1. Die Baugenehmigung für das Vorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses sowie Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück: Richard-Schreyer-Straße, Flurstück 599/131  der Gemarkung Niederbobritzsch wird erteilt.

2. Es werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Neues Wohngebiet“ der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf erteilt:

  • Änderung der Dachneigung auf 30° (Az.: 19BAU1567-BF01-19)
  • Überschreitung des Baufensters (Az.: 19BAU1567-BF02-19)
  • Änderung der Traufhöhe auf 4,994 m (Az.: 19BAU1567-BF03-19)

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Die beantragten Abweichungen sind geringfügig.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die elektronische Form ersetzt die Schriftform. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 201 möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten).

Sprechzeiten: Mo nach Vereinbarung, Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr, Fr 09:00 - 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1916  erforderlich.

Döbeln, 30.01.2020

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Abt. Verkehr und Bauen