Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
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Ausgabe 102/2018e vom 08. November 2018 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Verkehr und Bauen


Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen in Hainichen, Gellertstraße, vom 6. November 2018

Aktenzeichen 18BAU1078-BG01-18


Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung vom in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch das Gesetz vom 27. Oktober 2017 (SächsGVBl. S. 588) geändert wurde, wird Folgendes bekannt gemacht:

Das Bauaufsichtsamt des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 6. November 2018 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 18BAU1078-BG01-18 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsische Bauordnung und mit folgendem verfügenden Teil erteilt:

  1. Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück: Gellertstraße, Flurstück 620/2, 620/3  der Gemarkung Hainichen wird erteilt.

Die Baugenehmigung wird hiermit nach § 70 Abs. 3 SächsBO durch Öffentliche Bekanntmachung den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken zugestellt.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Für diese Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweise:

Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des elektronischen Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt Landkreis Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 201 a oder 219 möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten).

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1949 (Sekretariat) bzw. 03731/799 1916 erforderlich.

Erik Wagner
Stellv. Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Abteilung Verkehr und Bauen