Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 109/2018e vom 20. November 2018 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Mittelsächsische Kultur gGmbH


Benutzungs- und Entgeltordnung des Medienpädagogischen Zentrums der Mittelsächsischen Kultur gGmbH

vom 1. August 2009 mit Änderung gültig ab 1. Januar 2019


§ 1 Aufgabe
1.1. Das Medienpädagogische Zentrum ist eine Einrichtung der Mittelsächsischen Kultur gGmbH und in diese als Geschäftsbereich organisatorisch eingegliedert.
1.2. Das Medienpädagogische Zentrum stellt audiovisuelle Medien, Geräte und Zubehör für die Ausbildung und Fortbildung an öffentlichen Schulen, gemeinnützigen Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kirchen, für Körperschaften des öffentlichen Rechts, für private Bildungseinrichtungen, Vereine sowie für Privatpersonen bereit.
1.3. Das Medienpädagogische Zentrum hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schulen, die Lehrerfortbildung sowie die Jugend- und Erwachsenenqualifizierung im außerschulischen Bereich zu unterstützen. Als schulstandortnahes Kompetenzzentrum mit Außenstellen dient es sowohl als Informations- und Beratungsstelle zur pädagogischen Nutzung von Internet und Multimedia als auch zur Vermittlung von Medienkompetenz und bietet Unterstützung bei der regionalen Medienproduktion. 
1.4. Die Benutzung der Leistungen des Medienpädagogischen Zentrums ist entgeltpflichtig nach Maßgabe dieser Ordnung. Soweit eine Entgeltpflicht nicht entsteht, erfolgt die Leistung unentgeltlich.    
1.5. Nutzer ist derjenige, mit dem von Seiten der Mittelsächsischen Kultur gGmbH, vertreten durch das Medienpädagogische Zentrum, ein Vertrag zur Nutzung von Medien, Geräten, Zubehör und Dienstleistungen des Medienpädagogischen Zentrums abgeschlossen wird.

§ 2 Entgelte/Kautionen
2.1. Die Nutzung von Leistungen des Medienpädagogischen Zentrums ist für öffentliche Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und den öffentlichen gleichgestellten Schulen in freier Trägerschaft, die als Ersatzschulen anerkannt sind, innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer unentgeltlich. Schüler der o. g. Schulen sind von der Entrichtung des Entgeltes befreit, wenn sie eine Bestätigung der schulischen Nutzung durch den entsprechenden Lehrer vorlegen.
2.2.  Von der Entrichtung eines Entgeltes befreit sind außerdem Bedienstete des Landkreises Mittelsachsen in dienstlichen Angelegenheiten.
2.3.  Die Entgeltbefreiung gilt nicht für Entgelte nach § 8 dieser Benutzungs- und Entgeltordnung.
2.4. Alle anderen Nutzer, d. h. gemeinnützige Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, öffentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kirchen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, private Bildungseinrichtungen und Privatpersonen, sind von der Entrichtung eines Entgeltes für die Nutzung von Medien befreit, haben aber für die Nutzung von Geräten, Zubehör und andere Leistungen des Medienpädagogischen Zentrums ein Entgelt zu entrichten. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach der im Nutzungsvertrag festgesetzten Benutzungsdauer (§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4). 
2.5. Die kommerzielle Nutzung der Leistungen des Medienpädagogischen Zentrums ist untersagt.
2.6. Der Teamkoordinator des Medienpädagogischen Zentrums ist berechtigt, Kautionen für die Ausleihe ausgewählter Medientechnik festzulegen. Das jeweils aktuelle Kautionsverzeichnis ist in der Einrichtung auszulegen.

§ 3 Bestellungen/Nutzungsvertrag/Benutzungsdauer
3.1. Bestellungen können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder direkt beim Medienpädagogischen Zentrum aufgegeben werden. Auf der Grundlage der Bestellung wird zwischen dem Nutzer und der Mittelsächsischen Kultur gGmbH, vertreten durch das Medienpädagogische Zentrum, ein Nutzungsvertrag für die Nutzung von Medien, Geräten, Zubehör oder Dienstleistungen abgeschlossen. Mit Abschluss eines Nutzungsvertrages erkennt der Nutzer die Bestimmungen der Benutzungs- und Entgeltordnung an.
3.2. Die im Nutzungsvertrag festgelegte Regelbenutzungsdauer für Medien beträgt zwei Wochen und kann auf Antrag verlängert werden. Für Privatpersonen beträgt die Regelbenutzungsdauer für Medien drei Werktage. Das Medienpädagogische Zentrum kann in begründeten Ausnahmefällen eine kürzere Benutzungsdauer festlegen.
3.3. Für den Nutzer besteht Abhol- und Bringepflicht. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Medien und Medientechnik vor Verlassen des Medienpädagogischen Zentrums unaufgefordert verbuchen zu lassen, den Zustand der ihm übergebenen Medien zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien und Medientechnik als in einwandfreiem Zustand ausgehändigt. Der Nutzer ist von diesem Zeitpunkt an bis zur Rückgabe für die überlassenen Gegenstände verantwortlich. 
3.4. Für die Nutzung von Geräten und Zubehör wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem die Funktionstüchtigkeit der Geräte festgehalten wird. Jedes Übergabeprotokoll ist bei Rückgabe von Geräten und Zubehör die Grundlage zur Feststellung von nicht vertragsgemäßem Gebrauch. Funktionsstörungen und Schäden sind bei der Rückgabe unaufgefordert anzuzeigen.
3.5. Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer bei Medien, Geräten oder Zubehör wird von jedem Nutzer ein Verspätungszuschlag erhoben (siehe § 8).

§ 4 Überlassung von Geräten und Zubehör/Höhe des Nutzungsentgeltes
Für gemeinnützige Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, öffentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kirchen, für Körperschaften des öffentlichen Rechts, private Bildungseinrichtungen und Privatpersonen bestimmt sich die Höhe des Nutzungsentgeltes nach der vereinbarten Nutzungsdauer. Sie beträgt für eine Nutzung bis zu drei Tagen: 

bei Geräten:          

  • 16-mm- 10,00 EUR
  • Super-8-mm-Projektor 5,00 EUR
  • Episkop 5,00 EUR
  • Diaprojektor einfach 5,00 EUR
  • Diaprojektor automatisch 5,00 EUR
  • Overhead-Projektor 5,00 EUR
  • Videorecorder 5,00 EUR
  • Fernsehgerät 5,00 EUR
  • Beamer 10,00 EUR
  • Verstärkeranlage 5,00 EUR
  • Laptop 10,00 EUR
  • Externe Festplatte 5,00 EUR
  • Scanner 5,00 EUR
  • Grafiktableau 5,00 EUR
  • Mikrofon 5,00 EUR
  • Mikrofonstativ 5,00 EUR
  • Reportageset 5,00 EUR
  • DVD–Player 5,00 EUR
  • digitale Fotokamera 5,00 EUR
  • analoge Spiegelreflexkamera 5,00 EUR
  • digitale Videokamera 5,00 EUR
  • USB–Schallplattenspieler 5,00 EUR
  • Analog-Digital-Videowandler 5,00 EUR
  • USB–Mikroskop 5,00 EUR
  • USB–Oszilloskop 5,00 EUR
  • iPad inkl. Koffer bzw. Tasche 20,00 EUR
  • Dokumentenkamera 20,00 EUR

bei Zubehör:    

  • Bildleinwand klein 5,00 EUR
  • Bildleinwand groß 5,00 EUR
  • A u. K Standmaster 5,00 EUR

bei Dienstleistungen:    

  • Drucken von farbigen Folien pro Folie 1,00 EUR
  • DVD/CD-Brennen (incl. Datenträger) pro Stück 3,00 EUR
  • Bedrucken von Datenträgern pro Stück 2,00 EUR
  • digitaler Videoschnittplatzpro Stunde 15,00 EUR

Die Entgelte enthalten die Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz.
Alle anderen Dienstleistungen werden nach Aufwand und vorheriger Absprache mit einem pauschalen Stundensatz von 25,00 EUR pro Stunde berechnet.

§ 5 Haftung
5.1. Bei Beschädigung der Medien bzw. Medientechnik haftet der eingetragene Nutzer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter auf Schadenersatz gemäß Ziffer 5.2. Der Nutzer haftet gegenüber der Mittelsächsischen Kultur gGmbH für schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen, Verschlechterungen des Zustandes sowie für jeglichen Verlust der überlassenen Vertragsobjekte.
5.2. Schadenersatz ist in der Regel durch Neukauf bzw. Ersatzbeschaffung bzw. fachgerechte Reparatur auf Kosten des Nutzers bzw. seines gesetzlichen Vertreters zu leisten. Die Regelung des Schadenersatzes erfolgt Zug um Zug gegen Übertragung der beschädigten oder in Verlust geratenen Medien oder Medientechnik. Ist ein Neukauf oder eine Reparatur nicht möglich, ist der Wiederbeschaffungswert finanziell zu erstatten. Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert eines Objektes in vergleichbarer Art und Qualität.
5.3  Der Nutzer haftet für Folgeschäden, die durch eine nicht rechtzeitig angezeigte Beschädigung an Medien und Medientechnik entstehen.
5.4. Der Nutzer haftet während seiner Nutzung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes.
5.5. Die Nutzung von Medien und Medientechnik erfolgt auf eigene Gefahr. Das Medienpädagogische Zentrum überprüft audiovisuelle Medien stichprobenartig und Medientechnik im Einzelnen auf Mängel und Vollständigkeit. Erkennbar defekte Medien und Medientechnik werden ausgesondert. Das Medienpädagogische Zentrum haftet nicht für Schäden, die trotz dieser Vorkehrung an Abspielgeräten der Nutzer auftreten. Ebenso haftet das Medienpädagogische Zentrum nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung von entliehener Medientechnik auftreten.
5.6. Das Medienpädagogische Zentrum ist für die Qualität, Funktionsfähigkeit und Virenfreiheit sowie den Inhalt von aus dem Internet abgerufenen Dateien nicht verantwortlich. Für die Funktionstüchtigkeit der Leitungen und Computer gibt es keine Gewähr.
5.7. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden, die einem Nutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien, einschließlich der Datenträger und Internetarbeitsplätze, entstehen.
5.8. Für den Verlust oder die Beschädigung von privaten Gegenständen in den Räumen des Medienpädagogischen Zentrums wird keine Haftung übernommen.

§ 6 Nutzungsbeschränkungen
Nutzer, die gegen diese Entgeltordnung verstoßen, können zeitweilig oder dauernd von der Benutzung des Medienpädagogischen Zentrums ausgeschlossen werden.

§ 7 Entstehen und Fälligkeit der Entgelte/Kautionen für Medien, Geräte und Zubehör
7.1. Die Entgelte werden fällig mit Inanspruchnahme der Leistungen nach dieser Entgeltordnung bzw. mit Überschreitung der Überlassungsfrist, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird. 
7.2. Der Nutzer hat Anspruch auf Rückgabe der Kaution, wenn er den überlassenen Gegenstand in technisch einwandfreiem Zustand zurück gibt und auch keine sonstigen Forderungen des Medienpädagogischen Zentrums mehr gegen ihn offen sind. Andernfalls wird die Kaution gegen die Forderungen verrechnet.

§ 8 Verspätungszuschläge
8.1. Mit dem ersten Werktag der Überschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer werden für den Nutzer Verspätungszuschläge fällig.
8.2. Die Höhe der Verspätungszuschläge beträgt:

  • 1,00 Euro pro angefangenen Werktag bei Medien 
  • 3,00 Euro pro angefangenen Werktag bei

Geräten und Zubehör.

Diese Verspätungszuschläge werden zusätzlich zum Nutzungsentgelt erhoben und sind hinsichtlich der Höhe auf den Zeitwert des Leihgegenstandes begrenzt.

§ 9 Hersteller-/Urheberrechte
9.1. Alle Rechte an den Medien verbleiben beim Hersteller bzw. Urheberrechtsinhaber. Vervielfältigungen sowie Kopien auf andere Bild- und Tonträger sind nicht gestattet.
9.2. Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind durch den Verleih oder durch Bezahlung des Entgelts nicht abgegolten. Sie sind durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen.

§ 10 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) zusammen mit den entsprechenden Ausführungsgesetzen (Bundesdatenschutzgesetz neu, Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz) in der jeweils geltenden Fassung genutzt.
Die Benutzungs- und Entgeltordnung gilt ab dem 01.01.2019.

Freiberg, den 1. November 2018

gez. Matthias Damm
Aufsichtsratsvorsitzender