Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 111/2019e vom 24. Oktober 2019 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Kreisentwicklung, Verkehr, Umwelt und Technik


Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben - Denkmalgerechte Umgestaltung der Freianlagen im Stadtpark Hainichen - Ersatzneubau eines Gewächshauses nach Abbruch eines vorhandenen Gewächshauses

- Abbruch der vorhandenen Volieren und Neubau von drei Volieren - Erneuerung der vorhandenen Einfriedung des Dammwild- und Entengeheges sowie des Gärtnereigeländes

Aktenzeichen 19BAU0535-BG01-19


Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 24.10.2019 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 19BAU0535-BG01-19 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

  1. Die Baugenehmigung für das Vorhaben: 
    - Denkmalgerechte Umgestaltung der Freianlagen im Stadtpark Hainichen
    - Ersatzneubau eines Gewächshauses nach Abbruch eines vorhandenen Gewächshauses
    - Abbruch der vorhandenen Volieren und Neubau von drei Volieren
    - Erneuerung der vorhandenen Einfriedung des Dammwild- und Entengeheges sowie des Gärtnereigeländes auf dem Grundstück: Oederaner Straße, Flurstück 548/6 der Gemarkung Hainichen wird unter Nebenbestimmungen erteilt.
  2. Die Baugenehmigung wurde unter Bedingungen, Auflagen und Auflagenvorbehalten erteilt.         

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die elektronische Form ersetzt die Schriftform. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 201 möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten).

Sprechzeiten: Mo nach Vereinbarung, Di 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr, Fr 09:00-12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1916  erforderlich.

Döbeln, 24. Oktober 2019

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Abteilung Kreisentwicklung, Verkehr, Umwelt und Technik