Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
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Ausgabe 112/2018e vom 12. Dezember 2018 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Straßen


Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Umstufung einer Straße in der Stadt Penig


 1. Straßenbeschreibung

  • Teilstück des beschränkt-öffentlichen Weges lfd. Nr. 78  „Turnhallenweg“
  • Anfangspunkt: Zufahrt zum Grundstück  „Chemnitzer Straße 69“                
  • Endpunkt: „Reitzenhainer Straße“
  • Widmungsbeschränkungen: keine
  • Länge: 0,101 km

2. Verfügung

Die unter Nr. 1 näher bezeichnete Straße wird mit Wirkung vom 01.01.2019 zur Ortsstraße aufgestuft. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Penig.

3. Einsichtnahme/ Bekanntmachungszeitpunkt

Die vollständige Umstufungsverfügung kann während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Penig, Markt 6, 09322 Penig  beziehungsweise im Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Straßen, Ref. 21.2 Straßenbetriebsdienst und Bauwerksverwaltung, Sitz: Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida  eingesehen werden. Die Umstufungsverfügung gilt zwei Wochen nach deren Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für Beteiligte, denen die Umstufungsverfügung auf andere Weise, zum Beispiel mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

4. Rechtsbehelfsbelehrung 

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte, elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Mittweida, 3. Dezember 2018

Dirk Schlimper
Referatsleiter Straßenbetriebsdienst und Bauwerksverwaltung


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