Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 112/2020e vom 09. Juli 2020 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation


Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkungen Leubsdorf und Schellenberg in der Gemeinde Leubsdorf

Aktenzeichen 22.1-512103-522_11807_10


Betroffene Flurstücke

Gemeinde Leubsdorf
Gemarkung Leubsdorf (3827): 1077/3, 1077/4, 1077/c, 1080/2, 1080/3, 1080/c, 1085/a, 1085/13, 1117/6, 1291

Gemarkung Schellenberg (3538): 381/6, 385/4, 385/b, 385/c, 396/1, 396/2, 407/7, 413/a, 415/a, 415, 416/a, 416/c, 417/1, 417/3, 417/4, 418/4, 422/1, 447, 448, 449

Art der Änderung

  1. Zerlegung
  2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
  3. Veränderung von Gebäudedaten
  4. Berichtigung der Flächenangabe
  5. Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten am Flurstück
  6. Berichtigung eines Zeichenfehlers
  7. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 10. Juli 2020 bis zum 9. August 2020 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung, Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit

  • Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
  • Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mi. nach Vereinbarung
  • Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für eine Einsichtnahme ist eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 erforderlich.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Zerlegung, die Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten am Flurstück sowie die Berichtigung eines Zeichenfehlers stellen Verwaltungsakte dar, gegen die innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg zu erheben.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.   

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Döbeln, den 7. Juli 2020

gez. i.A. Hendrik Kautzner

Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 431).