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Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Ausgabe 115/2018e vom 20. Dezember 2018 mit
Geschäftsstelle Kreistag
Auf der Grundlage
erlässt der Landkreises Mittelsachsen gemäß Beschluss des Kreistages vom 6. Dezember 2018 folgende Satzung:
Artikel 1
Änderungen
1. § 1 wird wie folgt gefasst: „Der Landkreis Mittelsachsen ist in drei Bereiche Organisatorische Leiter Rettungsdienst (im Folgenden OrgL-Bereiche) untergliedert:
2. In § 2 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: „Je angefangener Einsatzstunde eines OrgL-Einsatzes erhält der diensthabende OrgL eine Einsatzpauschale von 20,00 Euro.“
3. In § 2 wird folgender Abs. 4 eingefügt: „Die Abrechnung der Aufwandsentschädigung erfolgt monatlich in Form der Anlage 1. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Satzung.“
4. § 3 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „Der Landkreis Mittelsachsen ist unterteilt in zwei Einsatzbereiche der Leitenden Notärzte (im Folgenden LNA-Bereiche):
5. In § 4 Abs. 2 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: „Je angefangener Einsatzstunde eines LNA-Einsatzes erhält der diensthabende LNA eine Einsatzpauschale von 30,00 Euro.“
6. In § 4 wird folgender Abs. 6 eingefügt: „Die Abrechnung der Aufwandentschädigung erfolgt monatlich in Form der Anlage 2. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieser Satzung.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Freiberg, 6. Dezember 2018
gez. Matthias Damm
Landrat des Landkreises Mittelsachsen
Siegel
Hinweis:
Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach § 3 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Anlagen