Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 117/2020e vom 13. Juli 2020 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation


Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkungen Strölla, Jeßnitz, Obergoseln, Eichardt, Wollsdorf und Zschörnewitz in der Gemeinde Großweitzschen

Aktenzeichen 22.1-512103-522_02189_20, 22.1-512103-522_02237_20, 22.1-512103-522_02264_20


Betroffene Flurstücke

Gemeinde Großweitzschen:
Gemarkung Strölla (2924): 1, 3/3, 3/5, 6/2

Gemarkung Jeßnitz (2920): 1, 2/2, 4/2, 4/3, 8, 9/2, 10, 16/4, 97, 99, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115/1, 115/3, 116, 117/1, 118, 152

Gemarkung Obergoseln (2922): 1/3, 5/2, 7/2, 11/9

Gemarkung Eichardt (2867): 2, 4/4, 4/5, 6, 7/2, 7/3, 11/1, 24, 25, 66/5

Gemarkung Wollsdorf (2852): 3/1, 4, 5, 6, 10, 12, 13, 28/1, 53

Gemarkung Zschörnewitz (2927): 3/1, 5/7, 41, 42/2, 75, 102/2, 129/1, 137/4, 146/2, 148/1

Art der Änderung
  1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart
  2. Veränderung von Gebäudedaten
  3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 14. Juli 2020 bis zum 13. August 2020 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung, Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit

  • Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
  • Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mi. nach Vereinbarung
  • Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Fr. 09:00 – 12:00 Uhr                                                                                                                             

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für eine Einsichtnahme ist eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 erforderlich.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Döbeln, den 10. Juli 2020

i.A. Hendrik Kautzner

Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 431).