Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
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Ausgabe 133/2020e vom 12. August 2020 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

zur wesentlichen Änderung der Vakuumverdampferanlage der Fa. Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG auf dem Flurstück Nr. 682/90 der Gemarkung Hartmannsdorf


Gemäß § 10 Abs. 7, 8 und 8a BImSchG i. V. m. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht: 

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde hat der Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG, Heiersdorfer Str. 5 in 09232 Hartmannsdorf, mit Bescheid vom 17. Juni 2020 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der am Standort Hartmannsdorf auf dem Flurstück Nr. 682/90 der Gemarkung Hartmannsdorf betriebenen Vakuumverdampfungsanlage erteilt.

Im Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 17. Juni 2020 (Az.: 23.5-561103-260/0005-8.12.1.1/G-18/01) wird Folgendes verfügt:

1   Die Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG (nachstehend auch Antragstellerin genannt) erhält auf ihren Antrag vom 16.01.2018 gemäß § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und den Nummern 8.12.1.1, 8.12.2, 8.11.2.1, 8.11.2.4 und 8.10.1.1 des Anhangs zu § 1 der 4. BImSchV die

immissionsschutzrechtliche Genehmigung

zur Erweiterung der Anlage zur Vakuumverdampfung von flüssigen Abfällen auf dem Flurstück 682/90 der Gemarkung Hartmannsdorf, Gemeinde Hartmannsdorf.

2 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst im Detail:

  • Errichtung und Betrieb von 3 zusätzlichen oberirdischen, liegenden, doppelwandigen Tanks mit einem jeweiligen Volumen von 100 m³ im Anschluss an die Verdampferhalle
  • Umnutzung des vorhandenen unterirdischen Lagertanks 7 als Öl- und Konzentrattank
  • Wegfall der Abfälle mit der AVV – Nr. 16 06 06* (getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren) aus der Positivliste der bestehenden Anlage

3 Eingeschlossene Entscheidung gemäß § 13 BImSchG

3.1 Die Zustimmung zum Antrag auf Abweichung von § 6 Abs. 3 SächsBO ist in diese Genehmigung eingeschlossen.

4 Die unter Abschnitt B aufgeführten und mit Genehmigungsvermerk (Dienstsiegel des Landratsamtes Mittelsachsen) versehenen Antragsunterlagen sind Bestandteil dieser Genehmigung. Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 16.01.2018 und den Nachträgen vom 29.01.2018, 05.04.2018, 04.05.2018, 14.08.2018, 22.11.2018, 22.01.2019 und 05.08.2019 gelten die Angaben des jeweils zuletzt eingegangenen Nachtrages, soweit dem Bescheid nichts Anderes zu entnehmen ist.

5 Die Genehmigung ergeht unter der Maßgabe der unter Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen.

6 Die Genehmigung ergeht unbeschadet der privaten Rechte Dritter.

7 Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bestandskraft mit der Inbetriebnahme des antragsgegenständlichen Vorhabens unter Ziffer 2, erster Anstrich begonnen worden ist.

8 Die Verwaltungskosten hat die Mineralölhandel Hans Schmidt & Co. KG zu tragen.

Im Abschnitt C des Genehmigungsbescheides hat die Genehmigungsbehörde Nebenbestimmungen festgelegt. Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung liegt nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in der Zeit

vom 13. August 2020 bis einschließlich 27. August 2020

an folgender Stelle zur Einsicht aus:
Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle: Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg im Zimmer V-207

  • Montag nach Terminvereinbarung
  • Dienstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 09:00 -12:00 Uhr

Der Zugang zum Landratsamt Mittelsachsen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 03731/799-4017) erlaubt. Generell gilt für Besucherinnen und Besucher im Landratsamt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Abstandsgebot von 1,5 Metern.

Alternativ kann der Genehmigungsbescheid auch bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Leipziger Straße 4, 09599 Freiberg (Tel. 03731/799-4017, Fax: 03731/799-4031, E-Mail: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de), angefordert werden.

Diese Bekanntmachung sowie der vollständige Genehmigungsbescheid werden zudem im Internet (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/anlagengenehmigungen-nach-bimschg.html) veröffentlicht.

Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist als zugestellt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.    

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html

Die Anlage unterliegt außerdem dem Geltungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie). Die durch diese Richtlinie geforderte „Beste Verfügbare Technik“ ist in den BVT-Merkblättern und den zugehörigen BVT-Schlussfolgerungen niedergeschrieben. Für die Anlage der Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & CO. KG gelten das BVT-Merkblatt „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen“ sowie die dazugehörigen BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung vom 10.08.2018 (bekannt gemacht im EU-Amtsblatt L 208/38 am 17.08.2018). Das BVT-Merkblatt ist abrufbar unter www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/sevilla-prozess/bvt-merkblaetter-durchfuehrungsbeschluesse.

Die Bekanntmachung der BVT-Schlussfolgerungen ist abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu.

Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG ist bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie der vollständige Genehmigungsbescheid (ohne Antragsunterlagen) unter Angabe des maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt zu machen. Dies erfolgt unter www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/industrieemissions-richtlinie-veroeffentlichungen.html.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite  www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann.

In der Information finden Sie u.a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.

Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 27.07.2020
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Matthias Damm
Landrat