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Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Ausgabe 14/2018e vom 21. März 2018 mit
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Gemäß § 1 Nr. 12 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden Zuständigkeitsverordnung Naturschutz − NatSchZuVO) vom 13. August 2013 hat das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die Aufgaben, fachliche
Grundlagen für regionale Förderschwerpunkte und -maßnahmen zu erarbeiten sowie Fördermaßnahmen zu bewerten, fachlich zu begleiten und ihren Erfolg zu kontrollieren.
Auf der Grundlage des § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. Als Tageszeit gilt die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind.
Gemäß § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen.
Im Jahr 2018 sind im Landkreis Mittelsachsen von der Abteilung Naturschutz, Landschaftspflege folgende Untersuchungen geplant:
Weil sich die Erhebungen im Rahmen der oben genannten Untersuchungen insgesamt auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, werden sie öffentlich bekannt gemacht.
Die für die oben genannten Aufgaben legitimierten LfULG-Bediensteten und deren Beauftragte führen die Dienstausweise bzw. ein entsprechendes Nachweisdokument mit.