Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 17/2017e vom 17. August 2017 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Referat Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation


Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkung Augustusburg, Stadt Augustusburg

Aktenzeichen Az. 22.3-512102-522_02037_17


Betroffene Flurstücke Gemeinde Augustusburg Gemarkung Augustusburg  (3502):  45, 46, 48, 49, 51, 52, 53, 54/1, 55, 56/3, 56/5, 58/2, 59/1, 59/2, 60/2, 61, 62, 65, 66, 117, 121/78, 121/79, 166, 167, 168, 169, 172, 173, 183, 183a, 183b, 184, 185, 186, 187/2, 187/8, 187a, 187b, 187d, 187/10, 188/4, 188/5, 188/6, 188/7, 189/1, 189/2, 190/2, 190/3, 190/5, 191/1, 192, 193, 194/1, 196/1, 197/3, 199, 607/2, 607/4, 622a, 684/3              Art der Änderung
  1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
  2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart
  3. Veränderung von Gebäudedaten
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 18. August 2017 bis zum 17. September 2017 in der Geschäftsstelle des Referates Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation Straße des Friedens 9a, Gebäude 2, 04720 Döbeln in der Zeit 
  • Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
  • Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mi. nach Vereinbarung
  • Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Döbeln, den 15. August 2017 gez. Pia Weißenberg
Referatsleiterin ¹Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen  (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482).