Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 197/2021e vom 02. November 2021 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Verkehr und Bauen


Erteilung einer Baugenehmigung für das Bauvorhaben Schweine-Mast-Stall „Genuss-Schweine-Oase": Neubau Stall mit Strohlager, überdachte Dungplatte, Jauche-Behälter, Zisterne, Photovoltaik-Aufdach-Anlage, 10 Pkw-Stellplätze

auf dem Flurstück 13/1 der Gemarkung Königshain, Dorfstraße 15, 09306 Königshain-Wiederau


Baugenehmigung vom 2. November 2021, Aktenzeichen 21BAU0085

Gemäß § 70 Abs. 4 Halbsatz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Satz 3 Halbsatz 2 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Der Landkreis Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Genehmigungsbescheid vom 2. November 2021 unter dem Aktenzeichen 21BAU0085 eine Baugenehmigung im mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

Auf Antrag vom 11. Januar 2021, eingegangen am 20. Januar 2021, zuletzt ergänzt und damit vervollständigt am 10. September 2021, wird o.g. Bauvorhaben unter Inhalts- und Nebenbestimmungen genehmigt. Das Bauvorhaben ist entsprechend den als zugehörig gekennzeichneten Bauvorlagen unter Beachtung der Grüneintragungen auszuführen.

Die Inhalts- und Nebenbestimmungen beziehen sich auf den Immissionsschutz, das Wasserrecht, den Naturschutz sowie das Bauordnungsrecht (bautechnische Nachweisführung), Anforderungen der Archäologie vor Baubeginn sowie den Nachweis von wirksam eingetragenen Baulasten (hier: bauordnungsrechtliche Vereinigung von Grundstücken und die zusätzlich beantragte Sicherstellung der Rückbauverpflichtung der Anlagen für den Fall einer dauerhaften Nutzungsaufgabe) vor Baubeginn.

Das Bauvorhaben entspricht unter Aufnahme der Inhalts- und Nebenbestimmungen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange wurden geprüft. Eine Verletzung der geschützten Rechte Dritter (Nachbarrechte) ist nicht gegeben bzw. wird durch die Aufnahme von Inhalts- und Nebenbestimmungen ausgeschlossen.

Der Tierbestand der Gesamtanlage wird auf max. 268,4 Großvieheinheiten (GV) sowie im Einzelnen auf folgende Tierplätze begrenzt: Ferkelaufzucht (8 – 30 kg):  440 Tiere; Vormast (30 – 95 kg): 660 Tiere; Endmast (95 – 150 kg): 660 Tiere.

Die Realisierung des Bauvorhabens und dessen Betrieb ist zudem gebunden an die in den Fachgutachten enthaltenen Betriebsabläufe und fachtechnischen Ausführungsmerkmale.

Im Weiteren wurde im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung des materiell-rechtlichen vorbeugenden baulichen Brandschutzes einer Abweichung nach § 67 i.Vm. § 30 SächsBO durch den Prüfingenieur für Brandschutz (Beliehener) zugestimmt. Die Abweichung betrifft die Ausbildung innerer Brandwände. Die Abweichung wird durch den Prüfbericht des Prüfingenieurs bauaufsichtlich festgestellt. Einer gesonderten Abweichungsentscheidung durch die Bauaufsichtsbehörde bedurfte es nicht.

Die Baugenehmigung wurde im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Sächsische Bauordnung erteilt (Sonderbau-Genehmigungsverfahren).

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt (§ 70 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 5 SächsBO). Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Auf die Ersetzung der Zustellung der Entscheidung an die Nachbarn durch diese Bekanntmachung wurde auf Grundlage von § 70 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 SächsBO bereits in der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens vom 25.05.2021 hingewiesen. Die Bekanntmachung erfolgte in der Tageszeitung „Freie Presse“ in den Regionalteilen „Mittweidaer Zeitung“ und „Rochlitzer Zeitung“.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis: Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20 in 04720 Döbeln, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 214 möglich. Eine vorherige Terminabstimmung unter nachfolgend angegebenen Rufnummern ist derzeit erforderlich. Die Terminabstimmung erfolgt unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. unter Tel. Nr. -1914 und -1927.

Öffnungszeiten: Mo nach Vereinbarung, Di 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr, Fr 09:00-12:00 Uhr.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist bei der Baugenehmigungsbehörde abfordern.

Überdies kann für betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken ab dem 03. November 2021 eine Einsichtnahme in die Baugenehmigung und die mit Zugehörigkeitsvermerk verbindlich gekennzeichneten Bauvorlagen auch in der Gemeindeverwaltung Königshain-Wiederau, Gewerbegebiet 3, 09306 Königshain-Wiederau zu den dort üblichen Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag 09:00 Uhr bis 12 Uhr und 13:00 Uhr bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr) sowie Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr erfolgen. Die Telefonnummer der Gemeindeverwaltung zur vorherigen Terminabstimmung lautet 03 72 02/ 804 10.

Die Einwendenden infolge der Erstbekanntmachung nach § 70 Abs. 4 SächsBO erhalten zudem jeweils ein gesondertes Anschreiben der Baugenehmigungsbehörde bezüglich ihrer vorgetragenen Belange mit dem Ergebnis der fachlichen Bewertung ihrer Einwendungen.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 2. November 2021

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Abteilung Verkehr und Bauen