Amtsblatt

Elektronische Ausgabe des Amtsblattes

Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen (Bekanntmachungen ab 13. Juli 2017)

Gemäß Bekanntmachungssatzung des Landkreises Mittelsachsen vom 14. Juni 2017 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Die Veröffentlichung eines elektronischen Amtsblattes wird auf Anfrage per E-Mail kommuniziert. Wer Interesse hat, kann sich über das Kontaktformular auf der Internetseite dafür anmelden.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen an den drei Hauptstandorten nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt. Das sind in Freiberg die Information in der Frauensteiner Straße 43, in Mittweida Haus A im Raum 504 und in Döbeln die untere Vermessungsbehörde im Gebäude II in der Straße des Friedens 9 a.

Ausgaben des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

 

46/2024e vom 10. März 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkungen Niedersteinbach, Obersteinbach, Steinbach und Penig in der Stadt Penig

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44/2025e vom 05. März 2025 mit

Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen zur Ausweisung von Reitwegen im Kirchbacher Wald

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43/2025e vom 05. März 2025 mit

Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen zur Tagesausweisung von Reitwegen im Zellwald

zum Distanzritt vom 15. März 2025

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42/2025e vom 03. März 2025 mit

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Festlegung der Überwachungszone vom 03.03.2025

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41/2025e vom 03. März 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkung Tuttendorf in der Gemeinde Halsbrücke

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40/2025e vom 03. März 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkungen Wutzschwitz und Ostrau in der Gemeinde Jahnatal

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39/2025e vom 03. März 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkung Frankenberg in der Stadt Frankenberg

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