Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 20/2017e vom 29. August 2017 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Referat Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation


Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkung Mulda, Helbisgdorf und Zethau /Gemeinde Mulda

Aktenzeichen 22.3-512102-522_02520_17


Betroffene Flurstücke Gemeinde: Mulda Gemarkung: Mulda (2021): 20/c, 49/5, 80/f, 97/d, 100/8, 142/d, 165/1, 189/21, 208/21, 254/1, 256/a, 574/3, 554/1, 595, 681/2, 690/5 Gemarkung: Helbigsdorf (2015): 172/a, 575, 31/2, 173/4 Gemarkung: Zethau (2034): 21, 22/1, 22b, 137/2, 416a Art der Änderung 
  1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
  2. Veränderung von Gebäudedaten
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 30. August 2017 bis zum 29. September 2017 in der Geschäftsstelle des Referates Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation, Straße des Friedens 9a, Gebäude 2, 04720 Döbeln in der Zeit
  • Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
  • Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mi. nach Vereinbarung
  • Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Fr. 09:00 – 12:00 Uhr                                                                                       
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. In der Geschäftsstelle besteht auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Döbeln, 25. August 2017 gez. Pia Weißenberg
Referatsleiterin ¹Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen  (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482).