Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
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Ausgabe 20/2019e vom 28. Februar 2019 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Geschäftsstelle Kreistag


Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 25. Februar 2019


Beschluss JHA 066/18./2019 
- Vorlage JHA 059/2019 -

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises, für die Jahre 2019 und 2020 die Prioritätenliste förderfähiger Baumaßnahmen und Ausstattungen für Kindertageseinrichtungen nach Anlage 2*¹) sowie, vorbehaltlich einer Erhöhung der Landesmittel und Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises, die Reserveliste förderfähiger Baumaßnahmen und Ausstattungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nach Anlage 3. *¹)

(Stimmberechtigte: 13, dafür: 13)

Beschluss JHA 067/18./2019
- Vorlage JHA 060/2019 -

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderungen von Angeboten und Leistungen nach § 11 SGB VIII im Haushaltsjahr 2019 entsprechend der Anlage 1 *¹)
  2. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderungen von Angeboten und Leistungen nach § 11 SGB VIII im Haushaltsjahr 2020 entsprechend der Anlage 2 *¹)

(befangen: 2, Stimmberechtigte: 11, dafür: 11)

Beschluss JHA 068/18./2019
- Vorlage JHA 061/2019 -

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderungen von Angeboten und Leistungen nach § 12 SGB VIII im Haushaltsjahr 2019 entsprechend der Anlage 1 *¹)
  2. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderungen von Angeboten und Leistungen nach § 12 SGB VIII im Haushaltsjahr 2020 entsprechend der Anlage 2 *¹)

(befangen: 2, Stimmberechtigte: 11, dafür: 11)

Beschluss JHA 069/18./2019
- Vorlage JHA 062/2019 -

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderung für das Angebot „Alternative Beschulung Mittweida“ nach § 13 SGB VIII im Haushaltsjahr 2019 entsprechend der Anlage 1 *¹)
  2. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderung für das Angebot „Alternative Beschulung Mittweida“ nach § 13 SGB VIII im Haushaltsjahr 2020 entsprechend der Anlage 2 *¹)

(befangen: 1, Stimmberechtigte: 12, dafür: 12)

Beschluss JHA 070/18./2019
- Vorlage JHA 063/2019 -

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderungen von Angeboten und Leistungen nach Förderrichtlinie Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2019 entsprechend der Anlage 1 *¹)
  2. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderungen von Angeboten und Leistungen nach Förderrichtlinie Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2020 entsprechend der Anlage 2 *¹)

(befangen: 3, Stimmberechtigte: 10, dafür: 10)

Beschluss JHA 071/18./2019
- Vorlage JHA 064/2019 -

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderungen von Angeboten und Leistungen nach § 14 SGB VIII im Haushaltsjahr 2019 entsprechend der Anlage 1 *¹)
  2. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderungen von Angeboten und Leistungen nach § 14 SGB VIII im Haushaltsjahr 2020 entsprechend der Anlage 2 *¹)

(befangen: 1, Stimmberechtigte: 12, dafür: 12)

Beschluss JHA 072/18./2019
- Vorlage JHA 065/2019 -

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderungen von Angeboten und Leistungen nach § 16 SGB VIII im Haushaltsjahr 2019 entsprechend der Anlage 1 *¹)
  2. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderungen von Angeboten und Leistungen nach § 16 SGB VIII im Haushaltsjahr 2020 entsprechend der Anlage 2 *¹)

(befangen: 1, Stimmberechtigte: 12, dafür: 12)

Beschluss JHA 073/18./2019
- Vorlage JHA 066/2019 -

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderungen von Angeboten und Leistungen nach § 52 SGB VIII im Haushaltsjahr 2019 entsprechend der Anlage 1 *¹)
  2. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderungen von Angeboten und Leistungen nach § 52 SGB VIII im Haushaltsjahr 2020 entsprechend der Anlage 2 *¹)

(Stimmberechtigte: 13, dafür: 13)

*¹) – zur Beschlussvorlage

gez. Matthias Damm
Landrat