Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
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Ausgabe 20/2020e vom 04. März 2020 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Geschäftsstelle Kreistag


Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 24. Februar 2020


Beschluss JHA 016/03./2020 
Vorlage JHA 015/2020

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung des Jugendhilfeplanes des Landkreises Mittelsachsen, Teilfachplan §§ 11 bis 14 SGB VIII - Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz - für den Zeitraum 2021 bis 2026 entsprechend der beigefügten Anlage.* 
(Stimmberechtigte: 14, dafür: 14)

Beschluss JHA 017/03./2020 
Vorlage JHA 017/2020

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Erstellung des Teilfachplans Familienunterstützende Hilfen zur Erziehung im Bereich §§ 27 bis 32 SGB VIII für den Zeitraum 2021 bis 2026 vorzunehmen. 
(Stimmberechtigte: 14, dafür: 14)

Beschluss JHA 018/03./2020 
Vorlage JHA 007/2020

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Änderungen der Förderhöhen für Leistungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Jugendgerichtshilfe nach §§ 11, 16 und 52 SGB VIII im Haushaltsjahr 2020 entsprechend der Anlage.* 
(Stimmberechtigte: 14, dafür: 14)

Beschluss JHA 019/03./2020 
Vorlage JHA 007/2020

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, über gegebenenfalls weitere erforderliche Änderungen von Förderhöhen für das Jahr 2020 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen und des Landkreises Mittelsachsen zu entscheiden, soweit es die bereits bestätigten Projekte nach §§ 11 bis 14, 16 und 52 SGB VIII betrifft. Sollte darüber hinaus Entscheidungsbedarf bestehen, wird der Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung hinzugezogen. 
(Stimmberechtigte: 14, dafür: 14)

Beschluss JHA 020/03./2020 
Vorlage JHA 015/2020

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Änderungen der Förderhöhen von Leistungen nach der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2020 entsprechend der Anlage.*
  2. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, über gegebenenfalls weitere erforderliche Änderungen von Förderhöhen für das Jahr 2020 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen und des Landkreises Mittelsachsen zu entscheiden, soweit es die bereits bestätigten 38 Projekte betrifft. Sollte darüber hinaus Entscheidungsbedarf bestehen, wird der Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung hinzugezogen.

(Stimmberechtigte: 14, dafür: 14)

* zur Beschlussvorlage

gez. Matthias Damm
Landrat