Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen
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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
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Ausgabe 23/2021e vom 15. Februar 2021 mit
Öffentliche Bekanntmachung
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Aufhebung des naturschutzrechtlichen Schutzstatus von Naturdenkmalen im Landkreis Mittelsachsen gemäß § 20 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)
Im Rahmen einer naturschutzfachlichen Überprüfung wurden im Landkreis Mittelsachsen fünf unter Schutz gestellte Baum-Naturdenkmale nach den Kriterien der Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit begutachtet. Bei diesen Baum-Naturdenkmalen handelt es sich um fünf Einzelbäume.
Im Ergebnis dieser Überprüfung werden die Baum-Naturdenkmale aus den Gemarkungen Freiberg, Kleinschirma, Chursdorf, Penig und Heiligenborn aufgehoben.
Der Verordnungsentwurf liegt bei der nachfolgend genannten unteren Naturschutzbehörde vom 24. Februar 2021 bis 23. März 2021 einen Monat zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der angegebenen Sprechzeiten aus:
Landratsamt Mittelsachsen Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft Referat Naturschutz Zimmer A 305 Leipziger Straße 4 09599 Freiberg | Dienstag und Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr |
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist die Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 03731/799 4015 oder 03731/799 4161 möglich.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes im Internet unter der Adresse www.landkreis-mittelsachsen.de und dort unter dem Link „Neuigkeiten“, „Auslegungsunterlagen“, zur Information, Einsichtnahme und zum Abruf (Download) bereit.
Zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben benannten Stelle vorgebracht werden. Um Bedenken und Anregungen zur Niederschrift vorzubringen, ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Bitte nutzen Sie dafür die oben genannten Telefonnummern.
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.
Freiberg, den 21.01.2021
gez. Matthias Damm
Landrat
► Anlagen (stehen nur im Auslegungszeitraum vom 24. Februar bis 23. März 2021 zur Verfügung)