Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 27/2020e vom 10. März 2020 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Verkehr und Bauen


Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Mittelsachsen

„Neubau Logistikhalle mit Büro- und Sozialflächenmezzanin“


„Neubau Logistikhalle mit Büro- und Sozialflächenmezzanin“                                     

am Sachsenburger Weg; Gemarkung Dittersbach, Flurstücke Nr. 255/6 (geteilt aus: 255/3) und 277/7

Der Bauantrag liegt dem Referat Bauantragsbearbeitung als untere Bauaufsichtsbehörde seit 15.11.2019 vor. Der Bauantrag wird im Genehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO mit dem Aktenzeichen 19BAU1282-BGS01-19 geführt. Das Bauvorhaben soll in den Teilbaugebieten Gewerbegebiet Nr. 1.1; Gewerbegebiet Nr. 1.2; Industriegebiet Nr. 2.1 und Industriegebiet Nr. 2.2, zeichnerisch festgesetzt in der Planurkunde des Bebauungsplanes in seiner rechtsverbindlichen Fassung 03/2012, realisiert werden.

Die Bestandteile des Vorhabens beziehen sich auf den Hallen- und Technikanbau, die innere Aufteilung des Baukörpers, das Sozialflächenmezzanin und die Gestaltung der Außenanlagen, wie Freiflächen, Stellplätze und Fahrflächen (einschl. Schallschutzwand) sowie Pflanzflächen. Zu den Unterlagen gehören auch schalltechnische Untersuchungen und eine Verkehrsuntersuchung.

Gegenstand des Bauantrages sind zudem ein Antrag auf Teilbaugenehmigung Az.19BAU1282-TBG01-19 für bauvorbereitende Maßnahmen und Erdbauarbeiten und folgender Abweichungsantrag nach § 67 SächsBO von nachbarschützenden Vorschriften:

  • Befreiung von den für oben genannte Teilbaugebiete im Bebauungsplan festgesetzten Schallleistungspegel (Lärmemissionskontingente) mit dem Aktenzeichen 19BAU1282-BF01-19

Zudem wurden weitere Ausnahmen und Befreiungen (Überschreitung der Baugrenze, Verzicht auf Fassadenbegrünung, Ausführung der Sprinter-Stellplätze und Gehwege, Randbegrünung) beantragt.

Hinweise:  

  • Das Vorhaben ist aufgrund seiner Beschaffenheit oder seines Betriebs geeignet, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu benachteiligen oder zu belästigen.
  • Die Verfahrensakte kann innerhalb eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen, Landratsamt, Verwaltungsstandort Döbeln, Straße des Friedens 20, 04720 Döbeln, Zimmer 201 während der Sprechzeiten (Mo nach Vereinbarung, Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Fr 09:00 – 12:00 Uhr) eingesehen werden. Einwendungen gegen das Bauvorhaben können innerhalb eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Landkreis Mittelsachsen vorgebracht werden. Der Hauptsitz befindet sich in 09599 Freiberg, Frauensteiner Straße 43. Zugleich ist dies die Postanschrift für das Referat Bauantragsbearbeitung
  • Nach Ablauf der oben genannten Monatsfrist sind alle öffentlich-rechtlichen Einwendungen gegen das Bauvorhaben ausgeschlossen.
  • Aufgrund dieser öffentlichen Bekanntmachung erfolgt gemäß § 70 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz SächsBO keine individuelle Nachbarbeteiligung innerhalb des Genehmigungsverfahrens.
  • Eine Zustellung der Entscheidung über den vorliegenden Antrag kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Döbeln, den 10. März 2020

gez. Erik Wagner 
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung