Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
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Ausgabe 34/2023e vom 28. April 2023 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Mittelsächsische Kultur gGmbH


Benutzungs- und Entgeltordnung der Kreisergänzungsbibliothek Mittelsachsen der Mittelsächsischen Kultur gGmbH

vom 01.08.2009 mit Änderung gültig ab 01.01.2024


§ 1 Allgemeine Bestimmungen und Aufgaben

  1. Die Kreisergänzungsbibliothek Mittelsachsen mit Fahrbibliothek ist eine Einrichtung der Mittelsächsischen Kultur gGmbH und in diese als Geschäftsbereich organisatorisch eingegliedert.
  2. Die Bibliothek erwirbt und erschließt, orientiert an den gesellschaftlichen Erfordernissen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Bedürfnissen der Benutzer, aktuelle Medien und Informationen, stellt sie zur öffentlichen Nutzung in ihrer Einrichtung bereit und berät ihre Benutzer bei Recherche und Auswahl.
  3. Über den nationalen Leihverkehr zwischen den Bibliotheken besorgt sie für ihre Benutzer Medien, die sich nicht im eigenen Bestand befinden.

§ 2 Benutzungsberechtigung und Anmeldung

  1. Nutzer der Bibliothek kann jeder werden, der das 6. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige benötigen zur Anmeldung die Unterschrift ihres gesetzlichen Vertreters, der sich damit gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte verpflichtet.
  2. Der Tourenplan der Fahrbibliothek wird in den jeweiligen Gemeinden (Amtsblatt), in der Presse, auf der Homepage und in der Fahrbibliothek veröffentlicht. Das Magazin der Kreisergänzungsbibliothek steht den Benutzern nach telefonischer Absprache zu den allgemeinen Geschäftszeiten zur Verfügung.
  3. Der Benutzer meldet sich unter Vorlage des Personalausweises oder eines gleichgestellten Dokumentes, das ihn mit Namen, Lichtbild, Geburtsdatum und Anschrift ausweist, in der Bibliothek an. Auf dem Anmeldeformular erklärt er durch seine Unterschrift die Anerkennung der Benutzungs- und Entgeltordnung und die Einwilligung zur elektronischen Speicherung der personenbezogenen Angaben zu Namen, Vorname, Anschrift, Telefon- bzw. Faxnummer/E-Mail und Geburtsdatum. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) zusammen mit den entsprechenden Ausführungsgesetzen (Bundesdatenschutzgesetz neu, Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz)  in der jeweils geltenden Fassung genutzt.
  4. Änderungen der personenbezogenen Daten, soweit für das Nutzungsverhältnis relevant, sind der betreffenden Bibliothek unverzüglich zu melden. Für Kosten, die der Bibliothek aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, haftet der Benutzer.
  5. Der Benutzer erhält einen auf seinen Namen lautenden Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und weist sich damit bei der Benutzung der Bibliothek aus. Dieser Benutzerausweis berechtigt für die auf das Anmeldedatum folgenden 12 Monate zur Benutzung der Bibliothek. Seine Gültigkeit kann für jeweils 12 Monate verlängert werden.
  6. Der Benutzerausweis bleibt Eigentum der Bibliothek. Sein Verlust ist unverzüglich anzuzeigen. Bis zur Verlustanzeige haftet der Benutzer für alle Schäden, die der Bibliothek aus einem Missbrauch des Ausweises entstehen. Die Neuausstellung eines Benutzerausweises ist entgeltpflichtig.

§ 3 Benutzung und Ausleihe

  1. Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien bis zu vier Wochen ausgeliehen.
  2. Die Leihfrist kann auf Antrag des Benutzers verlängert werden, wenn keine Vorbestellung eines Dritten vorliegt.
  3. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
  4. Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien vor Verlassen der Bibliothek unaufgefordert verbuchen zu lassen, den Zustand der ihm übergebenen Medien zu prüfen und etwa vorhandene Schäden sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als im einwandfreien Zustand ausgehändigt. Der Benutzer ist von diesem Zeitpunkt an bis zur Rückgabe für die entliehenen Medien verantwortlich.
  5. Der Benutzer ist verpflichtet, den Ausleihbeleg sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
  6. Die entliehenen Medien sind mit Ablauf der Leihfrist vollständig an einem der Haltepunkte der Fahrbibliothek oder in den Bibliotheksräumen der Kreisergänzungsbibliothek Mittelsachsen zurückzugeben. Sollte aus organisatorischen Gründen oder auf Grund von Straßenbaumaßnahmen der Haltepunkt zum geplanten Termin von der Fahrbibliothek nicht angefahren und damit die Leihfrist nicht eingehalten werden können, ist eine Verlängerung per Telefon, Fax oder E-Mail zwingend erforderlich. Anderenfalls fallen Verspätungsentgelte an.
  7. Medien, die nicht im eigenen Bibliotheksbestand vorhanden sind, können auf der Grundlage der „Leihverkehrsordnung der deutschen Bibliotheken“ oder über andere Informations- und Recherchesysteme auf Antrag des Benutzers beschafft werden. Für deren Nutzung gelten zusätzliche Bestimmungen, der entsendenden Bibliothek. Die durch die Bestellung entstehenden Kosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

§ 4 Nutzungsbeschränkungen

  1. Die Bibliotheksleitung entscheidet über Benutzungsbeschränkungen für bestimmte Medienbestände.
  2. Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, die Anzahl der jeweils an einen Benutzer zu entleihenden Medien und Vorbestellungen zu beschränken.
  3. Benutzer, die gegen diese Benutzungs- und Entgeltordnung verstoßen oder die fälligen Entgelte bzw. den geforderten Schadenersatz nicht leisten, können zeitweilig oder auf Dauer von der Benutzung ausgeschlossen werden.
  4. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind von der Ausleihe von E-Books ausgeschlossen.

§ 5 Behandlung der Medien, Geräte und Einrichtungen

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu schützen.
  2. Eine Weitergabe der entliehenen Medien in Form eines Unterleihverhältnisses ist untersagt, die Weitergabe zum Zwecke der Rückgabe wird gestattet.
  3. Entliehene Daten-, Ton- und Bildträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden.

§ 6 Haftung

  1. Bei Beschädigung der Medien haftet der eingetragene Benutzer auf Schadenersatz gemäß Ziffer 2. Der Benutzer haftet außerdem für Schäden durch Dritte, wenn er die Medien zum Zwecke der Rückgabe weitergegeben hat.
  2. Schadenersatz ist in der Regel durch Neukauf bzw. Ersatzbeschaffung durch den Benutzer zu leisten. Die Regelung des Schadenersatzes erfolgt Zug um Zug gegen Übertragung der beschädigten oder in Verlust geratenen Medien. Ist ein Neukauf nicht möglich, ist der Wiederbeschaffungswert finanziell zu erstatten.
  3. Der Benutzer haftet während seiner Nutzung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes.
  4. Jeder Benutzer entleiht die Medien auf eigene Gefahr. Die Bibliothek überprüft audiovisuelle Medien stichprobenartig auf Mängel. Erkennbar defekte Medien werden ausgesondert. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die trotz dieser Vorkehrung an Abspielgeräten der Benutzer auftreten.
  5. Für den Verlust oder die Beschädigung von privaten Gegenständen in den Bibliotheksräumen wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Entgelte

  1. Es werden Entgelte nach Maßgabe der anliegenden Entgeltübersicht erhoben, die Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltordnung ist.
    Die Entgelte entstehen mit Inanspruchnahme der Leistungen nach dieser Benutzungs- und Entgeltordnung bzw. mit Überschreitung der Leihfrist.
    Sie werden mit ihrer Entstehung fällig, wenn nicht ein späterer Zeitpunkt bestimmt wird.
  2. Bei Schadenersatz durch Neukauf oder Ersatzbeschaffung von Medien bzw. einem Verzugsschaden ist der Schadensersatz höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Bibliothek einen höheren oder der Nutzer einen geringeren Schaden nachweist.
  3. Für die Nutzung von E-Books wird dem Nutzer ein Jahresentgelt gemäß Entgeltübersicht berechnet, wenn die Kreisergänzungs- bzw. die Fahrbibliothek nicht in Anspruch genommen wird. Ansonsten ist die Nutzung von E-Books im jährlichen Benutzungsentgelt für die Kreisergänzungsbibliothek enthalten.
  4. Die Entgelte gemäß Entgeltübersicht werden von der Kreisergänzungsbibliothek Mittelsachsen unabhängig von den ggf. von den Gemeindebibliotheken erhobenen Entgelten berechnet, soweit die Ausleihe der Kreisergänzungs- bzw. der Fahrbibliothek vom Nutzer direkt in Anspruch genommen wird.
  5. Bei Wegfall von Haltepunkten innerhalb eines Vertragsjahres besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Benutzungsentgeltes.

§ 8 Entgeltschuldner

Entgeltschuldner sind die Bibliotheksbenutzer bzw. bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter, die entgeltpflichtige Leistungen nach dieser Benutzungs- und Entgeltordnung in Anspruch nehmen bzw. die die Leihfrist nach Maßgabe der anliegenden Entgeltübersicht überschreiten.

Die Benutzungs- und Entgeltordnung gilt ab dem 01.01.2024.

Freiberg, den 27.04.2023

gez. Dirk Neubauer
Aufsichtsratsvorsitzender

 

Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kreisergänzungsbibliothek Mittelsachsen

Entgeltübersicht ab 01.01.2024

1. Benutzungsentgelte

Das Jahresentgelt inkl. der Ausleihe von E-Books beträgt

  • für Erwachsene                                                                                                          10,00 €
  • für Ermäßigte (Schüler ab 16 Jahre, Auszubildende, Studenten,                               5,00 €
    Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, freiwillig Wehrdienstleistende,
    Teilnehmer eines freiwilligen Jahres, Schwerbehinderte mit Ausweis sowie
    Inhaber eines im Landkreis Mittelsachsen ausgestellten Sozialpasses sowie die dort aufgeführten Berechtigten)
  • für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind                                           15,00 €

Für die Ausleihe von E-Books wird ein Jahresentgelt in Höhe von 10,00 € berechnet, wenn die Kreisergänzungsbibliothek ansonsten nicht in Anspruch genommen wird.                                                                                                   

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden keine  Benutzungsentgelte erhoben.

2.  Verspätungsentgelte

Das Verspätungsentgelt beträgt bei Überschreitung der Leihfrist um jeweils
8 Kalendertage je Medieneinheit  
für alle Medien                                                                                                                    2,00 €

3.  Ausweisersatz

Für den Ersatz eines Benutzerausweises wird ein Entgelt in Höhe von                            2,50 €
erhoben.                                                                           

4. Bearbeitungsentgelt für Fernleihe

Für die Inanspruchnahme der Fernleihe wird pro Medieneinheit
ein Entgelt in Höhe von                                                                                                      3,00 €
erhoben.

5. Entgelte für die Anfertigung von Kopien

je Seite DIN A 4 zuzüglich dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz
Erwachsene                                                                                                                       0,25 €
Schüler, Auszubildende mit Ausweis                                                                                 0,15 €

6. Auslagenersatz

Der Benutzer hat Auslagen, die der Bibliothek durch ein von ihm gewünschtes Handeln
entstehen, zu erstatten.

7. Porto

Der Benutzer hat der Bibliothek das jeweils anfallende Porto zu erstatten.