Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen
Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
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Ausgabe 38/2023e vom 04. Mai 2023 mit
Öffentliche Bekanntmachung
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)
für die Gemarkung Falkenberg in der Gemeinde Halsbrücke
Aktenzeichen 1.22.1-512103-522_03452_17
Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Betroffene Flurstücke
Gemeinde Halsbrücke
Gemarkung Falkenberg (3605): 112/1, 113/1, 114, 118/a, 120/a, 121/a, 125/a, 135/a, 136/a, 138, 139, 141/a, 142/a, 144/1, 145/a, 145, 146/1, 146/3, 146/a, 146/b, 146/i, 146/l, 156/4, 381/4, 381/39, 127/1
Art der Änderung
- Zerlegung
- Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
- Veränderung von Gebäudedaten
- Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten am Flurstück
- Berichtigung der Flächenangabe
- Berichtigung eines Zeichenfehlers
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG.
Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem 5. Mai 2023 bis zum 4. Juni 2023 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung, Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit
- Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
- Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
- Mi.nach Vereinbarung
- Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
- Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
Für eine Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 empfohlen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Zerlegung, die Berichtigung eines Zeichenfehlers sowie die Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten am Flurstück stellen Verwaltungsakte dar, gegen den innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg zu erheben.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.
Hinweis:
eitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.
Döbeln, den 2. Mai 2023
gez. i.A. Hendrik Kautzner
Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517).