Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
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Ausgabe 40/2019e vom 10. April 2019 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Ausgliederung von Flurstücken

der Stadt Lunzenau, Gemarkung Cossen, aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mulden- und Chemnitztal“ im Landkreis Mittelsachsen gemäß § 20 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)


Die Stadt Lunzenau beabsichtigt eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gebiet der ehemaligen Sandgrube Cossen zu errichten. Damit soll die Zielstellung „verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien“ vorangetrieben werden.

Bisher befindet sich der Geltungsbereich der städtebaulichen Satzung  vollständig im bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Mulden- und Chemnitztal“. Die Ausgliederungsfläche befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Lunzenau, Gemarkung Cossen und liegt am Standort der ehemaligen Sandgrube Cossen, nördlich der S247 (Obere Hauptstraße Richtung Göritzhain).

Ziel der oben genannten Ausgliederungsverordnung ist es, die Genehmigungsfähigkeit der städtebaulichen Ergänzungssatzung  zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lunzenau zum „Sonstigen Sondergebiet für Solaranlagen Solarpark Cossen“ herzustellen.

Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten liegt bei der nachfolgend genannten unteren Naturschutzbehörde vom 25. April 2019 bis 27. Mai 2019 einen Monat zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der angegebenen Sprechzeiten aus:

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft  
Referat  Naturschutz  
Zimmer A 305 Leipziger Straße 4 
09599 Freiberg

Dienstag und Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben benannten Stelle vorgebracht werden.

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

Freiberg, den 10. April 2019

gez. Matthias Damm
Landrat