Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 40/2023e vom 09. Mai 2023 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Geschäftsstelle Kreistag


Beschlüsse aus der 19. Sitzung des Kreistages Mittelsachsen vom 3. Mai 2023


Beschluss KT 328/19./2023:
BV-KT 264/2023
Der Kreistag Mittelsachsen beschließt die in der Anlage 1*) zur Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten des Landkreises Mittelsachsen für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung). Bestandteil dieser Satzung ist das Kostenverzeichnis, welches in Anlage 1*) enthalten ist.
(Stimmberechtigte: 79, dafür: 78, dagegen: 1, Enthaltungen: 0)

Beschluss KT 329/19./2023:
BV-KT 263/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe – Bekanntmachungssatzung – des Landkreises Mittelsachsen gemäß Anlage*).
(Stimmberechtigte: 79, dafür: 78, dagegen: 1, Enthaltungen: 0)

BeschlussKT 330/19./2023:
BV-KT 265/2023
Der Kreistag Mittelsachsen wählt die nachstehenden Einwohner aus den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken als Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beim Amtsgericht Döbeln:

CDU/RBV                           
Herr Hans-Joachim Egerer
Herr Tobias Goth
Herr Dr. Rudolf Lehle

AfD                                       
Herr Christian Wesemann
Herr Michael Müller

FWM                                   
Herr Gert Eidam

Die LINKE.  
Herr David Rausch
(offene Wahl im Block – Stimmberechtigte: 79, dafür: 79)

BeschlussKT 331/19./2023:
BV-KT 265/2023
Der Kreistag Mittelsachsen wählt die nachstehenden Einwohner aus den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken als Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beim Amtsgericht Freiberg:

CDU/RBV
Herr Michael Albrecht
Herr Dietmar Hohm
Herr Hans-Joachim Walter

AfD                                       
Herr Ronny Mildner
Herr Dr. Jörg Bretschneider

FWM 
Herr Reiner Hentschel

Die LINKE.                          
Herr Dr. Achim Grunke
(offene Wahl im Block – Stimmberechtigte: 79, dafür: 79)

BeschlussKT 332/19./2023:
FRA 006/2023
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landrat wird beauftragt, die Bildung einer Regionalkonferenz zur Krankenhausplanung im Landkreis Mittelsachsen zu initiieren und hierfür neben den Krankenhausträgern, Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen auch Vertreterinnen und Vertreter

  • der Träger von im Landkreis tätigen Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten,
  • von im Landkreis tätigen Leistungserbringern im Rettungsdienst,
  • der Krankenhausgesellschaft Sachsen,
  • von im Landkreis tätigen ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie
  • die Vertretungen der Pflegekräfte und der Patientinnen und Patienten

zur Mitwirkung einzuladen. Aufgabe der Regionalkonferenz ist die Erarbeitung von Vorschlägen zur Krankenhausplanung im Landkreis Mittelsachsen. Dabei sollen insbesondere innovative Lösungen beispielsweise

  • zur sektorenübergreifenden Versorgung durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Leistungserbringer, ggf. auch in neuen Organisationsformen oder
  • zur flächendeckenden Sicherung der wohnortnahen Versorgung bei hoher Behandlungsqualität durch den Einsatz digitaler Technologien

entwickelt werden. Der Landrat wird gebeten, zur Arbeit und ggf. zu bereits erzielten Zwischenergebnissen der Regionalkonferenzen zu berichten.
(Stimmberechtigte: 81, dafür: 10, dagegen: 60, Enthaltungen: 11)

BeschlussKT 332/19./2023:
FRA 005/2023

Der Kreistag Mittelsachsen beschließt: 1. Der Landkreis Mittelsachsen beendet die Aufgabenträgerschaft der notwendigen Schülerbeförderung nach § 23 Abs. 3 des Sächsischen Schulgesetzes durch den ZVMS zum Schuljahresbeginn 2023/2024 und übernimmt sie wieder eigenständig. 2. Der Landrat wird beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten, die eine Rückübertragung der Aufgabe der Schülerbeförderung vom ZVMS auf den Landkreis erforderlich machen.
(Stimmberechtigte: 83, dafür: 8, dagegen: 66, Enthaltungen: 9)

*) zur Beschlussvorlage

gez. Dirk Neubauer
Landrat

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