Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 45/2018e vom 13. Juni 2018 mit

Öffentliche Bekanntmachung


Amtliche Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst

– fünfter Aufruf für die forstliche Förderung in Sachsen


Die Begünstigten erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Antragsunterlagen stehen über das Förderportal des Freistaates Sachsen zur Verfügung (http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm).

Es sollen bevorzugt Anträge für Vorhaben gestellt werden, deren Ausführung in den Jahren 2019 und 2020 geplant ist. Sie sind spätestens bis zu dem genannten Stichtag bei Sachsenforst (Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen) einzureichen. Der Antragsteller kann sofort nach Eingang des Antrags bei der Oberen Forstbehörde mit der Maßnahme beginnen – allerdings auf eigenes Risiko. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Erste Ansprechpartner für alle Fragen der Waldbewirtschaftung und zur forstlichen Förderung sind die örtlich zuständigen Revierförster im Privat- und Körperschaftswald des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Leipzig bzw. Chemnitz wie auch die Sachbearbeiterin Forstförderung im Forstbezirk Leipzig. Die Kontaktadressen erhalten Sie unter www.sachsenforst.de/foerstersuche oder im Forstbezirk Leipzig, telefonisch unter 0341/860800 bzw. per Mail unter poststelle.sbs-leipzig@smul.sachsen.de

Vor Einreichen des Förderantrags ist eine Beratung zur geplanten Maßnahme mit dem jeweiligen Revierförster unbedingt zu empfehlen. Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen Angeboten von Sachsenforst für Waldbesitzer finden Sie auch unter www.sachsenforst.de.

Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können auch an die Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Staatsbetrieb Sachsenforst,
Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen,
Paul-Neck-Str. 127 in 02625 Bautzen
(Tel.: 03591 216-0, E-Mail: poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de).

gez. Andreas Padberg
Leiter des Forstbezirkes Leipzig