Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 49/2017e vom 06. Dezember 2017 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Geschäftsstelle Kreistag


Beschlüsse des Kreistages Mittelsachsen vom 11. Oktober 2017


Neubesetzung eines Aufsichtsratsmitgliedes der GIZEF GmbH Zentrum für Innovation und Unternehmertum Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates der GIZEF GmbH Zentrum für Innovation und Unternehmertum wurden im Benennungsverfahren benannt. Es ergab sich folgende Änderung:       bisher                                             neu
Kreisrat Jörg Kiehne                      Kreisrat Helmut Zönnchen Beschluss KT 277/15./2017
BV-KT 199/2017
Der Kreistag Mittelsachsen verweist den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2018 in die Fraktionen und Ausschüsse mit der Bitte um Beratung. (Stimmberechtigte: 76, dafür: 71, Enthaltungen: 5) Beschluss KT 278/15./2017
BV-KT 185/2017
Der Kreistag Mittelsachsen beschließt die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Döbeln für das Geschäftsjahr 2016. (befangen: 8, Stimmberechtigte: 69, dafür: 68, dagegen: 1) Beschluss KT 279/15./2017
BV-KT 186/2017
Der Kreistag Mittelsachsen beschließt, den maximal ausschüttungsfähigen Bruttobetrag der Kreissparkasse Döbeln in Höhe von 448.120,62 Euro für das Geschäftsjahr 2016 an den Träger auszuschütten. Der den ausschüttungsfähigen Betrag übersteigende Gewinn in Höhe von 631.830,03 Euro wird gemäß § 27 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentlich-rechtliche Kreditwesen im Freistaat Sachsen der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zugeführt. (Stimmberechtigte: 76, dafür: 74, dagegen: 1, Enthaltungen: 1) Beschluss KT 280/15./2017
BV-KT 190/2017
  1. Der Kreistag Mittelsachsen beschließt die in Anlage 1*1), unter „Beschlussvorlage Kreistag 11.10.2017“ aufgeführten Änderungen der Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen des Landkreises und die entsprechende Übernahme in den Maßnahmeplan gemäß Verwaltungsvorschrift Investkraft (VwV Investkraft).
  2. Der Kreistag ermächtigt den Landrat die in der Anlage 2*1), Stand 22.08.2017, aufgeführten Reservemaßnahmen in den Maßnahmeplan aufzunehmen, soweit das Bewilligungskontingent nicht ausgeschöpft wird.
(Stimmberechtigte: 77, dafür: 77) Beschluss KT 281/15./2017
BV-KT 194/2017
Der Kreistag bewilligt für das Haushaltsjahr 2017 in den Deckungskreisen 3101/3121 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von insgesamt 2.959.000 Euro. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen/Mehreinzahlungen im Bereich Unterhaltsvorschuss, aus Minderaufwendungen/Minderauszahlungen im Bereich Jugend und Familie sowie aus allgemeinen Haushaltsmitteln. (Stimmberechtigte: 77, dafür: 75, Enthaltungen: 2)  Beschluss KT 282/15./2017
BV-KT 195/2017
  1. Der Kreistag bestätigt den Beschluss der Verbandsversammlung des Rettungszweckverbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) vom 18. September 2017 über die Auflösung des Rettungszweckverbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) zum 31. Dezember 2017.
  2. Der Kreistag stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Mittelsachsen über die Auseinandersetzung zur Abwicklung des Rettungszweckverbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) – Auseinandersetzungsvereinbarung – gemäß Anlage*1) zum Beschluss zu.
  3. Der Kreistag stimmt zu, dass ab dem 1. Januar 2018 für den Rettungsdienstteilbereich Döbeln die Bereichsplanung durch Übertragung des Bereichsplanes des Rettungszweckverbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung Nr. 238/2012 vom 3. September 2012, genehmigt mit Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 12. November 2012 und 19. Februar 2013, Aktenzeichen L25-5461.12/7/6 fort gilt.
(Stimmberechtigte: 75, dafür: 74, Enthaltungen: 1) Beschluss KT 283/15./2017
BV-KT 193/2017
Der Kreistag beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Mittelsachsen gemäß Anlage 1*1). (Stimmberechtigte: 75, dafür: 60, dagegen: 7, Enthaltungen: 8) Beschluss KT 284/15./2017
BV-KT 192/2017
Der Kreistag beschließt, in Anerkennung der Leistungen des ehemaligen Direktors des Porzellanwerkes Freiberg und in Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, dass das Hauptgebäude der Verwaltung an der Frauensteiner Straße 43 (Flurstück 1898/5 der Gemarkung Freiberg) in „Werner-Hofmann-Haus“ benannt wird. (Stimmberechtigte: 75, dafür: 73, dagegen: 1, Enthaltungen: 1) Beschluss KT 285/15./2017
BV-KT 188/2017
  1. Der Landrat wird beauftragt, in den Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 und folgende im Bereich der Sportförderung einen Gesamtbetrag in Höhe von 500.000 EUR – Erhöhung im Vergleich zu 2017 um 137.500 EUR – aufzunehmen.
  2. Ausgehend von den Haushaltansätzen für das Jahr 2017 – Zuschüsse für laufende Zwecke 170.000 EUR, Zuschüsse an den Kreissportbund 42.500 EUR sowie Zuschüsse für investive Maßnahmen in Höhe von 150.000 EUR – soll der Erhöhungsbetrag in Höhe von 137.500 EUR verteilt werden auf Zuschüsse für laufende Zwecke in Höhe von 45.000 EUR (sich daraus ergebender neuer Haushaltansatz ab dem Jahr 2018 in Höhe von 215.000 EUR), Zuschüsse an den Kreissportbund in Höhe von 37.500 EUR (sich daraus ergebender neuer Haushaltansatz ab dem Jahr 2018 in Höhe von 80.000 EUR) sowie auf Zuschüsse für investive Maßnahmen in Höhe von 55.000 EUR (sich daraus ergebender neuer Haushaltansatz ab dem Jahr 2018 in Höhe von 205.000 EUR).
  3. Die Sportförderrichtlinie des Landkreises aus dem Jahr 2012 ist dergestalt zu überarbeiten, dass der Kreissportbund Mittelsachsen für jedes Mitglied bis 18 Jahre (Kinder und Jugendliche) 3,00 EUR und für alle weiteren Mitglieder (Erwachsene und Senioren) 1,00 EUR als Projektfinanzierung „Breitensportentwicklung“ gewährt bekommen kann.
  4. Die Deckung soll im Rahmen der Haushaltplanung 2018 ermöglicht werden.
  5. Um eine sachgerechte Sportförderung im Landkreis Mittelsachsen langfristig sicherzustellen, wird die Landkreisverwaltung beauftragt, mindestens alle 2 Jahre die Anpassung der Höhe der Sportförderung entsprechend der allgemeinen Kostenentwicklung zu überprüfen.
(Stimmberechtigte: 74, dafür: 73, Enthaltungen: 1) Beschluss KT 286/15./2017
BV-KT 198/2017
  1. Der Kreistag stimmt der Übertragung der vom Landkreis Mittelsachsen zu erfüllenden Aufgaben der Kreisergänzungsbibliothek zum 1. Januar 2018 an die Mittelsächsische Kultur gemeinnützige GmbH und der in der Anlage*1) beigefügten Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Mittelsächsische Kultur gemeinnützige GmbH zu.
  2. Der Kreistag beschließt die Übertragung des im Eigentum des Landkreises Mittelsachsen vorhandenen Medienbestandes an die Mittelsächsische Kultur gemeinnützige GmbH.
  3. Der Kreistag hebt den Beschluss des Kreistages Mittelsachsen Nr. KT 271/14./2017 vom 14.06.2017 auf.
  4. Der Kreistag ermächtigt den Landrat, im Rahmen des Genehmigungs- und Eintragungsverfahrens notwendig werdende Änderungen des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen, sofern diese Änderungen nicht wesentlich sind.
(befangen: 1, Stimmberechtigte: 73, dafür: 68, dagegen: 3, Enthaltungen: 2) Beschluss KT 287/15./2017
BV-KT 191/2017
  1. Ziffer 2 des Beschlusses KT 223/10./2016 vom 15. Juni 2016 wird aufgehoben. „Der Kreistag Mittelsachsen beauftragt den Landrat, die Geschäftsanteile der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH dergestalt auf die Vereinigte Gesundheitseinrichtungen Mittelsachsen GmbH zu übertragen, dass die Sana Kliniken AG mittelbar eine 26%ige Beteiligung an der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH erhält.“
  2. Ziffer 1 des Beschlusses KT 228/11./2016 vom 19. Oktober 2016 wird aufgehoben. „Der Kreistag stimmt der unentgeltlichen Einbringung von 94 % der Beteiligung des Landkreises Mittelsachsen an der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH als Sacheinlage in die Vereinigte Gesundheitseinrichtungen Mittelsachsen GmbH unter der Voraussetzung zu, dass gleichzeitig der Mitgesellschafter Sana Kliniken AG eine Bareinlage entsprechend des Beteiligungsverhältnisses erbringt.“
  3. Die Beschlüsse des Kreistages KT 248/12./2016 zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH und KT 249/12./2016 zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Vereinigte Gesundheitseinrichtungen Mittelsachsen GmbH vom 14. Dezember 2016 werden aufgehoben.
(Stimmberechtigte: 74, dafür: 72, Enthaltungen: 2) Beschluss KT 288/15./2017
BV-KT 197/2017
Der Beschluss des Kreistages KT 019/01./2014 vom 6. August 2014 hinsichtlich der Bestellung der Mitglieder für den Aufsichtsrat der SAXONIA Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH wird aufgehoben. (Stimmberechtigte: 69, dafür: 69) Beschluss KT 289/15./2017
BV-KT 197/2017
Der Kreistag bestellt folgende weitere Mitglieder für den Aufsichtsrat der SAXONIA Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH:
  • Kreisrat Uwe Weinert
  • Kreisrat Holger Reuter
(Einigung, Stimmberechtigte: 69, dafür: 69) *1) – zur Beschlussvorlage gez. Matthias Damm
Landrat