Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 50/2018e vom 25. Juni 2018 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation


Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG) für die Stadt Leisnig, Gemarkung Minkwitz für die Gemarkung Voigtsdorf, Gemeinde Dorfchemnitz

Aktenzeichen Az. 22.1-512103-522_02606_17 Az. 22.1-512103-522_2014000001627


Betroffene Flurstücke

Gemeinde Stadt Leisnig
Gemarkung Minkwitz (2910): 1/9, 2/11, 2/12, 2/13, 2/14, 2/15, 3, 6, 7, 8, 10/1, 33/3, 33/4, 33/5, 40/1, 
57/2, 57/3, 58/2, 67/a, 67, 83, 88/4, 88/7, 90/1, 90/2, 91, 92, 93/3, 93/5, 93/6, 93/a, 96, 172, 178/1

Gemeinde Dorfchemnitz
Gemarkung Voigtsdorf (2031): 146/1, 151/1, 161/1, 162/1, 163/1, 165/1, 166/3, 166/4, 169/2, 169/3, 173/1, 
175/2, 178/4, 178/6, 192/1, 192/2, 193/1, 193/2, 198/1, 198/2, 199/3, 205/1, 206/1, 208/1, 209/1, 210/1, 212/1, 214/1, 215/1, 223/1, 224/2, 227/1, 231/1, 235/1, 266/1, 267/2, 269/1, 270/2, 270/3, 272/1, 274/1, 276/2, 276/3, 276/4, 278/2, 279/2, 280/1, 283/2, 287/1, 291/2, 294/1, 295/1, 295/2, 299, 300/1, 301/2, 304/2, 306/1, 306/2, 307/2, 1231/8, 1231/11, 1231/12, 1231/13, 1231/15

Art der Änderung

  1. Zerlegung
  2. Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten am Flurstück
  3. Berichtigung der Flächenangabe
  4. Veränderung der Flurstücksnummer
  5. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart
  6. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
  7. Veränderung von Gebäudedaten

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 26. Juni 2018 bis zum 25. Juli 2018 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung, Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit

  • Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
  • Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mi. nach Vereinbarung
  • Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Zerlegung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden kann. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg zu erheben.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.   

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Döbeln, den 21. Juni 2018

gez. i.A. Hendrik Kautzner

Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen  (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482).