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Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Ausgabe 53/2017e vom 11. Dezember 2017 mit
Abteilung Straßen
Auf der Grundlage von § 7 des Straßengesetztes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) verfügt das Landratsamt Mittelsachsen als Untere Straßenaufsichtsbehörde die Umstufung folgender Straße:
1. Straßenbeschreibung
Beschränkt-öffentlicher Weg lfd. Nr. 9 „Diebstraße“
Anfangspunkt: Bahnbrücke
Endpunkt: Gemarkungsgrenze zu Mittweida
Länge: 0,046 km
2. Verfügung
Die unter Nr. 1 näher bezeichnete Straße wird mit Wirkung zum 01.01.2018 zur Ortsstraße aufgestuft. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Erlau.
3. Einsichtnahme/Bekanntmachungszeitpunkt
Die vollständige Umstufungsverfügung kann während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Erlau, Niedercrossen 45, 09306 Erlau beziehungsweise im Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Straßen, Referat 21.1 Straßenverwaltung und Straßenverkehrsrecht, Sitz: Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida eingesehen werden.
Die Umstufungsverfügung gilt zwei Wochen nach der Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für Beteiligte, denen die Umstufungsverfügung auf andere Weise, zum Beispiel mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.
Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de
Hinweis:
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte, elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html
Mittweida, 29. November 2017
gez. Albrecht Berger
Referatsleiter Straßenverwaltung und Straßenverkehrsrecht