Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 56/2017e vom 19. Dezember 2017 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Interner Service


Benutzungs- und Entgeltordnung (BEO) für Räume in Schulen und Verwaltungsgebäuden des Landkreises Mittelsachsen

vom 14. Dezember 2017


§ 1 Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt für die in Anlage 1 aufgeführten öffentlich genutzten Verwaltungsliegenschaften des Landkreises Mittelsachsen, welche als Verwaltungsgebäude und Schulen genutzt werden. Die Anlage 1 Verwaltungsliegenschaften ist Bestandteil dieser Ordnung.

§ 2 Benutzung

(1) Der Landkreis Mittelsachsen stellt Dritten einzelne Räume zur Nutzung zur Verfügung. Die zur Nutzung zur Verfügung gestellten Räume sind in Anlage 1 abschließend aufgeführt.

(2) Voraussetzung für die Zulassung zur Nutzung ist, dass die Räume in Größe und Kapazität (Anzahl der möglichen Teilnehmer – siehe Anlage 1) für die geplante Nutzung geeignet sind  und die Nutzung dem folgenden Katalog zuordenbar ist:

  1. Veranstaltungen in schulischem Interesse oder den allgemeinen Schulbetrieb ergänzend
  2. Nutzung als Wahlräume zu Kommunal-, Landtags-, Bundestags-, Europawahlen sowie der Durchführung von Bürgerentscheiden
  3. externe Bildungsangebote insbesondere für Schüler und Lehrer von Schulen in Trägerschaft des Landkreises
  4. Nutzungen seitens Gesellschaften und Beteiligungen des Landkreises Mittelsachsen oder Körperschaften, bei denen der Landkreis Mitglied ist
  5. Nutzungen landkreisangehöriger Städte und Gemeinden
  6. Nutzungen seitens staatlicher Behörden und Einrichtungen des Bundes oder des Freistaates Sachsen, sowie öffentlich-rechtliche Träger der Sozialversicherungen und berufsständiger Körperschaften  im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung
  7. Veranstaltungen mit gemeinnützigem oder mildtätigem Zweck gemäß § 52 der Abgabenordnung

Info:   Eine Zuordnung der Punkte 1. und 3. erfolgt auf Stellungnahme des Referates Bildung des Landratsamtes.

(3) Die Nutzungszeiten orientieren sich grundsätzlich an den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten:

  • Dienstzeiten Verwaltungsgebäude:
    Montag bis Donnerstag von 6:30 bis 19:30 Uhr
    Freitag von 06:30 bis 16:00 Uhr
  • Öffnungszeiten Schulen:
    Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr

Eine Nutzung innerhalb der Schulferien ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Nutzung nach Absatz 2 Nr. 6 ist auch an Sonn- und Feiertagen zugelassen.

(4) Die Nutzung ist ausdrücklich ausgeschlossen für:

  • politische Parteien oder sonstige politische Gruppierungen einschließlich Personen und sonstiger Gesellschaftsformen, welche im Auftrag und/oder im Interesse dieser handeln
  • religiöse Gemeinschaften oder sonstige religiöse Gruppierungen einschließlich Personen und sonstiger Gesellschaftsformen, welche im Auftrag und/oder im Interesse dieser handeln.

(5) Die Nutzer sind nicht berechtigt, die Räume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen extremistisches, verfassungsfeindliches, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Nutzer selbst oder von Besuchern der Veranstaltung. Während der Veranstaltung dürfen weder in Wort noch Schrift Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht oder Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher bzw. verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet werden.

§ 3 Antragstellung, Zulassungsgrundsätze, Nutzungsvertrag

(1) Die Antragstellung auf Nutzung hat gegenüber dem Landratsamt Mittelsachsen, Fachbereich Liegenschaften (Verwaltung) schriftlich frühestens 6 Monate im Voraus und spätestens 6 Wochen vor dem gewünschten Nutzungstermin zu erfolgen. Mit der Antragstellung sind die Art der Nutzung, die Nutzungszeit, die zu nutzenden  Räume, die bei der Veranstaltung anwesenden Verantwortlichen, die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer sowie Name und Anschrift des Antragstellers anzugeben. Der Antragsteller erhält innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrages Antwort über die Verfügbarkeit der Räume und die Zulässigkeit der Nutzung (gem. § 3 Absatz 4 dieser Ordnung).

(2) Bei falschen bzw. unvollständigen Angaben wird der Antrag nicht bearbeitet. Der Antragsteller wird darüber unterrichtet.

(3) Bis zur Antwort des Landkreises über die Verfügbarkeit der Räume und die Zulässigkeit der Nutzung  wird Nutzungen der Räume durch den Landkreis Mittelsachsen Vorrang eingeräumt. Grundsätzlich entscheidet im Übrigen über die Zulassung der Zeitpunkt der Antragstellung.

(4) Die Zulassung zur Benutzung der Räume kann unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebotes beschränkt oder versagt werden, wenn

  • die Verfügbarkeit gemäß § 3 Abs. 3 nicht gewährleistet ist
  • eine geplante Veranstaltung die dem in § 2 Absatz 2 genannten Katalog nicht entspricht
  • eine geplante Veranstaltung außerhalb der im § 2 Absatz 3 genannten Nutzungszeit liegt
  • der Nutzer mit der Zahlung des Entgeltes oder der Erfüllung von Schadensersatzansprüchen des Landkreises Mittelsachsen, die sich aus einer früheren Benutzung öffentlicher Einrichtungen des Landkreises Mittelsachsen ergeben haben, im Rückstand ist
  • Tatsachen vorliegen, die die Befürchtung rechtfertigen, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit polizeilichen Mitteln nicht gewährleistet werden kann oder
  • aufgrund einer früheren Veranstaltung des Nutzers Tatsachen und Kenntnisse vorliegen, die grobe Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen oder sonstige gesetzliche Vorschriften befürchten lassen.

(5) Zur Nutzung schließt die Verwaltung mit dem Nutzer einen schriftlichen Nutzungsvertrag ab. Die konkreten Bedingungen der Nutzung werden in diesem Vertrag geregelt. Das Muster des Nutzungsvertrages, welches als Anlage 3 Bestandteil dieser Ordnung ist, wird auf die Nutzung im Einzelfall angepasst.

(6) Sofern eine Veranstaltung tatsächlich nicht stattfindet, hat der Nutzer den Fachbereich Liegenschaften unverzüglich zu informieren.

§ 4 Nutzungsentgelt, Ermäßigung

(1) Für die Nutzung der Räume wird durch den Landkreis Mittelsachsen ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Zahlungsbetrages und die Zahlungsmodalitäten werden im abzuschließenden Nutzungsvertrag abschließend geregelt.

(2) Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach der Nutzungszeit (Zeitstunden) und der für die einzelnen Raumarten ermittelten durchschnittlichen Nutzungsfläche (Verwaltungsgebäude: Beratungsraum – 93 m², großer Beratungsraum – 213 m²;  Schulgebäude: Klassenraum – 60 m², Konferenzraum – 106 m², Saal/Aula – 288 m²). Angefangene Stunden zählen als volle Stunden. Die Mindestnutzungszeit beträgt 1 Zeitstunde. Die für die einzelnen Raumarten ermittelten durchschnittlichen Nutzungsflächen ergeben sich aus Anlage 1.

(3) Das Nutzungsentgelt setzt sich zusammen aus den Kosten pro Stunde (durchschnittliche Personal- und Betriebskosten sowie kalkulatorische Kosten für der Nutzungsfläche zzgl. der Kosten eines Hausmeisters über die Nutzungszeit) und den Pauschalkosten (Personalkosten interner Beschäftigter bei der Vertragsabwicklung zzgl. einer Sachkostenpauschale für Reinigungsleistungen).

(4) Für die einzelnen Raumarten gelten die Nutzungsentgelte entsprechend Entgeltverzeichnis (Anlage 2). Das Entgeltverzeichnis ist Bestandteil dieser Ordnung.

(5) Bei Nutzungen gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 und 2 dieser Ordnung wird das Nutzungsentgelt erlassen. Bei Nutzungen gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 3 dieser Ordnung wird das Nutzungsentgelt zu 50 von Hundert erlassen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Freiberg, 14. Dezember 2017

gez. Matthias Damm
Landrat

Siegel

Anlagen
Anlage 1 – Verwaltungsliegenschaften
Anlege 2 – Entgeltverzeichnis
Anlage 3 – Musternutzungsvertrag

Anlage 1

Verwaltungsliegenschaften

abschließende Aufstellung der zur Nutzung freigegebenen Räume

Verwaltungsgebäude Raumart Nr. Kapazität
Döbeln, Str. des Friedens 9a, Haus 3 - großer Beratungsraum( 213 m²) 316 90 Pers.
Döbeln, Str. des Friedens 20 (Hauptgebäude) - Beratungsräume (57 und 
                               84 m²)
0,15
1.06
20 Pers.
40 Pers.
Freiberg, Frauensteiner Str. 43 (Hauptgebäude) - Beratungsraum (114 m²) 003 40 Pers.
Mittweida, Am Landratsamt 3, Haus A - Beratungsraum (96 m²) 112 30 Pers.
Schulen Raumart Nr. Kapazität
Berufliches Schulzentrum
Döbeln, Thomas-Mann-Str. 1
- Klassenraum (66 m²)
- Konferenzraum (92 m²)
- Saal/ Aula (147 m²)
verschiedene
A212
C307 + C308
28 Pers.
35 Pers.
80 Pers.
Berufliches Schulzentrum
Döbeln, Friedrichstr. 21
- Klassenraum (59 m²) verschiedene 28 Pers.
Martin-Luther-Gymnasium
Hartha, Döbelner Str. 53
- Klassenraum (64 m²) verschiedene 28 Pers.
Berufliches Schulzentrum
Rochlitz, Dr.-Bernstein-Str. 1
- Klassenraum (61 m²)
- Saal/Aula (128 m²)
verschiedene
1.11 + 1.12
28 Pers.
70 Pers.
Johann-Mathesius-Gymnasium
Rochlitz, Seminarstr. 1
- Klassenraum (56 m²)
- Saal/Aula (194 m²)
verschiedene
406
28 Pers.
188 Pers.
Berufliches Schulzentrum
Burgstädt, Bahnhofstr. 5
- Klassenraum (59 m²)
- Konferenzraum (76 m²)
verschiedene
3.00
28 Pers.
60 Pers.
Gymnasium
Burgstädt, Friedrich-Marschner-Str. 18
- Klassenraum (58 m²)
- Konferenzraum (105 m²)
- Saal/Aula (394 m²)
verschiedene
1.19
1.01 + 1.02
28 Pers.
98 Pers.
200 Pers.
Berufliches Schulzentrum
Mittweida, Poststr. 13 und 16a
- Klassenraum (61 m²)
- Saal/Aula (223 m²)
verschiedene
5.1a + 5.1b
28 Pers.
100 Pers.
Berufliches Schulzentrum Julius Weisbach
Freiberg, Schachtweg 2
- Klassenraum (61 m²)
- Konferenzraum (80 m²)
- Saal/Aula (469 m²)
verschiedene
1-1.01
1-0.14
28 Pers.
75 Pers.
200 Pers.
Berufliches Schulzentrum
Freiberg, Turnerstr. 5
- Klassenraum (59 m²)
- Konferenzraum (72 m²)
- Saal/ Aula (138 m²)
verschiedene
1.17
1.15
28 Pers.
29 Pers.
110 Pers.
Fachschulzentrum
Zug, Hauptstr. 150
- Klassenraum (52 m²)
- Konferenzraum (70 m²)
- Saal/Aula (308 m²)
verschiedene
212
143
28 Pers.
35 Pers.
200 Pers.
Bernhard-von-Cotta-Gymnasium
Brand-Erbisdorf, Haasenweg 2
- Klassenraum (63 m²)
- Konferenzraum (121 m²)
- Säle/Aulen (384 und 225 m²)
verschiedene
0.16
0.11/0.38
28 Pers.
99 Pers.
180/80 Pers.
Samuel-von-Pufendorf-Gymnasium
Flöha, Turnerstr. 16
- Klassenraum (64 m²)
- Konferenzraum (234 m²)
- Saal/Aula (690 m²)
verschiedene
E.20
F.1
28 Pers.
110 Pers.
200 Pers.
Berufliches Schulzentrum Julius Weisbach
Flöha, Bahnhofstr. 20
- Klassenraum (62 m²)
- Saal/Aula (176 m²)
verschiedene
1-1-01
28 Pers.
80 Pers.

Anlage 2

Entgeltverzeichnis

Schulgebäude:

  Klassenraum Konferenzraum Aula/Saal
Kosten pro Stunde 21,17 EUR 21,65 EUR 23,55 EUR
Pauschalkosten 145,47 EUR 151,66 EUR 176,15 EUR

Verwaltungsgebäude:

  Beratungsraum großer Beratungsraum
Kosten pro Stunde 21,65 EUR 23,07 EUR
Pauschalkosten 137,74 EUR 153,89 EUR

Die ausgewiesenen Entgelte gelten für die Nutzung eines Raumes. Da einzelne Kostenbestandteile lediglich pro Nutzung anfallen, ergeben sich im Falle der Anmietung mehrerer Räume Ermäßigungen. Näheres ist auf Anfrage in Erfahrung zu bringen.

Anlage 3

Musternutzungsvertrag

zwischen dem

Landkreis Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
vertreten durch den Landrat, Herrn Matthias Damm
- Landkreis -

und dem Name Nutzer (Stadt/Firma/ Person …)
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Ggf. rechtliche Vertretung durch Herrn/ Frau Vorname Nachname
- Nutzer -

§ 1 Nutzungsobjekt

Im [Name Objekt], [Straße Hausnummer], [Postleitzahl Ort], wird der [Name/ Nummer Raum] zur Durchführung [einer Veranstaltung gem. Antragstellung] genutzt.

Der Nutzer verpflichtet sich sicherzustellen, dass sich die Besucher der Veranstaltung ausschließlich in den vertraglich vereinbarten Räumen aufhalten, sowie die dafür vorgesehenen Verkehrsflächen und Toiletten benutzen. Das Betreten der übrigen Gebäudeteile ist untersagt.

§ 2 Nutzungsdauer

Die Nutzung erfolgt am XX.XX.20XX von XX:00 – XX:00 Uhr.

§ 3 Hausrecht

Das Hausrecht übt der Schul- oder Dienststellenleiter bzw. deren Vertreter aus. In der Abwesenheit derer ist der Hausmeister Träger dieses Rechtes. Der Nutzer, dessen Erfüllungsgehilfen sowie sämtliche Teilnehmer der Nutzung haben den Anweisungen des Hausrechtsausübenden Folge zu leisten.

Die Schul-/Hausordnung des Objektes ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages (siehe Anlage).

Zur Sicherstellung der Veranstaltung, insbesondere in Verbindung mit § 1 Satz 2, verpflichtet sich der Nutzer, dem Hausmeister Aufsichtspersonal zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Nutzungsentgelt

Das Nutzungsentgelt für die X-stündige Nutzung des [Name/ Nummer Raum] beträgt XXX,XX Euro.

Das Nutzungsentgelt in Höhe von XXX,XX Euro ist am XX.XX.20XX fällig und auf nachstehendes Konto des Landkreises Mittelsachsen kostenfrei zu überweisen:

Sparkasse Mittelsachsen

  • IBAN DE37 8705 2000 3120 0002 63
  • BIC WELADE1FGX
  • Zahlungsgrund [PK für Mieterträge des Name Objekt]

Eine gesonderte Rechnungslegung erfolgt nicht.

Wird das Nutzungsentgelt nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt gezahlt, so ist der Landkreis berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechtsfolgen, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gem. § 247 BGB – mindestens jedoch

6 % - ab dem Fälligkeitstag zu verlangen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Für jedes außergerichtliche Mahnschreiben kann der Landkreis eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro verlangen.

Im Falle einer Stornierung nach Vertragsabschluss hat der Nutzer einen Anteil in Höhe von 50 von Hundert des Nutzungsentgeltes zum Fälligkeitstermin auf das Konto des Landkreises Mittelsachsen kostenfrei zu überweisen.

§ 5 Nutzungszweck

Der Nutzer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand ausschließlich für die Durchführung des im § 1 Satz 1 genannten Zwecks zu benutzen.

§ 6 Überlassung an Dritte

Die ganze oder teilweise Überlassung von Rechten aus diesem Vertrag an Dritte ist nicht gestattet.

§ 7 Haftung

Der Nutzer haftet insbesondere für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und/oder eingebrachten Einrichtungen und technischen Ausstattungen entstehen.

Der Nutzer haftet insbesondere für Schäden, die von Besuchern der vom Nutzer organisierten Veranstaltung verursacht werden, soweit der Nutzer durch die Art , den Inhalt oder die Gestaltung der Veranstaltung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen konnte und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat.

Der Nutzer haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die Dritten, seinen Mitarbeitern oder ihm selbst durch die Überlassung der Räume entstehen, soweit der  Nutzer durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Nutzung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen konnte und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. Im Übrigen richten sich Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Landkreis keine Haftung übernommen.

§ 8 Versicherung

Der Nutzer hat bei Beantragung die Bescheinigung zu einer Haftpflichtversicherung mit folgendem Versuchungssummen nachgewiesen:

  • pro Schadensereignis: bis zu 3.000.000,00 Euro für Personenschäden
  • bis zu 3.000.000,00 Euro für Sachschäden
  • bis zu 250.000,00 Euro für Vermögensschäden

Höhere Versicherungssummen sind in jedem Fall zulässig.

§ 9 Übergabe/Rückgabe

Vor Beginn und nach Beendigung der Nutzung ist durch den Hausmeister per Übergabe der ordnungsgemäße Zustand sicherzustellen. Dies ist zu protokollieren.

Sofern Gerätschaften wie Soundanlagen, PC’s, Tageslichtprojektoren,  Beamer, oder Leinwände in die Nutzung einbezogen werden, ist der Nutzer durch den Hausmeister fachgerecht einzuweisen. Dies ist in das Protokoll aufzunehmen.

§ 10 Sonstige Vereinbarungen

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Neue zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommen.

Freiberg, [Datum]                                                   [Ort],[Datum]

.......................................                                        ............................................

Landkreis                                                                Nutzer