Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 58/2017e vom 20. Dezember 2017 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Straßen


Widmung eines selbstständigen Geh- und Radweges in den Gemarkungen Auerswalde, Taura, Köthensdorf-Reitzenhain und Markersdorf


1. Straßenbeschreibung

Geh- und Radweg  „Chemnitztalradweg“
Anfangspunkt: Gemarkungsgrenze zu Wittgensdorf
Endpunkt:Grenze zum Flurstück 383/12 der Gemarkung Markersdorf        
Widmungsbeschränkungen:   Radfahrer und Fußgänger
Länge:  4,651 km

Streckenabschnitt in der Gemeinde Lichtenau:
von Gemarkungsgrenze zu Wittgensdorf bis  Gemarkungsgrenze zu Köthensdorf-Reitzenhain

Streckenabschnitt in der Gemeinde Taura:
von Gemarkungsgrenze/Grenze zu Flurst.-Nr. 761 der Gemarkung Auerswalde bis Gemarkungsgrenze/Grenze zu Flurst.-Nr. 394/2 der Gemarkung Markersdorf

Streckenabschnitt in der Gemeinde Claußnitz:
von Gemarkungsgrenze zu Taura/Grenze zu Flurst.-Nr. 723 der Gemarkung Taura bis Grenze zum Flurstück 383/12 der Gemarkung Markersdorf           

2. Verfügung

Die unter Nr. 1 näher bezeichnete Straße wird mit Wirkung vom 01.01.2018 zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist der Zweckverband „Chemnitztalradweg“.

3. Einsichtnahme/ Bekanntmachungszeitpunkt

Die vollständige Widmungsverfügung kann während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau, in der Gemeindeverwaltung Taura, Köthensdorfer Straße 1, 09249 Taura sowie in der Gemeindeverwaltung Claußnitz, Burgstädter Straße 52, 09236 Claußnitz beziehungsweise im Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung  Straßen, Referat 21.1 Straßenverwaltung und Straßenverkehrsrecht, Sitz:  Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida eingesehen werden. Die Widmungsverfügung gilt zwei Wochen nach der Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für Beteiligte, denen die Widmungsverfügung auf andere Weise, zum Beispiel mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

4. Rechtsbehelfsbelehrung                 

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet:post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte, elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Mittweida, 14. Dezember 2017

gez. Albrecht Berger
Referatsleiter Straßenverwaltung und Straßenverkehrsrecht


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