Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
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Ausgabe 62/2018e vom 01. August 2018 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Allgemeinverfügung des Landratsamtes Mittelsachsen/untere Forstbehörde zur Ausweisung von Reitwegen in der Langenauer Struth (Stadt Brand-Erbisdorf, Stadt Oederan)

Aktenzeichen 23.2-555407-AE_026


1. Auf den nachfolgend näher bezeichneten Grundstücken werden Reitwege im Wald dauerhaft ausgewiesen:

Stadt Gemarkung Flurstücke
Brand-Erbisdorf Langenau 1538
Brand-Erbisdorf Langenau 1559
Brand-Erbisdorf Langenau 1548
Brand-Erbisdorf Langenau 1563
Brand-Erbisdorf Langenau 1564
Brand-Erbisdorf Langenau 1532
Brand-Erbisdorf Langenau 1521
Brand-Erbisdorf Langenau 1524
Brand-Erbisdorf Langenau 1526
Brand-Erbisdorf Langenau 1528
Oederan Gahlenz 823
Die Reitwegelänge beträgt ca. 4.245 m.    

2. Auf den nachfolgend näher bezeichneten Grundstücken werden Reitwege im Wald eingezogen:

Stadt Gemarkung Flurstücke
Brand-Erbisdorf Langenau 1538
Brand-Erbisdorf Langenau 1559
Die Reitwegelänge beträgt ca. 735 m.    


In einer topographischen Karte wurde der genaue Verlauf der Reitwegeneuausweisung hellblau, die Reitwegeeinziehung rot markiert. Die Karte ist wesentlicher Bestandteil dieser Verfügung.

Die Karte zum Reitwegeverlauf und die Begründung für die Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG) können bei der ausweisenden Behörde (Landratsamt Mittelsachsen, Abt. Umwelt, Forst und Landwirtschaft, Referat 23.2 Forst und Jagd, Sitz: Am Rotvorwerk 3, 09599 Freiberg) während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html

Freiberg, den 11. Juni 2018

gez. Matthias Damm
Landrat