Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen
Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
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Ausgabe 63/2022e vom 10. Mai 2022 mit
Öffentliche Bekanntmachung
Mittelsächsische Kultur gGmbH
Benutzungs- und Entgeltordnung des Museums Schloss Rochsburg der Mittelsächsischen Kultur gGmbH
vom 01.08.2009 mit Änderung gültig ab 01.08.2022
§ 1 Status
Das Museum Schloss Rochsburg (im Folgenden Museum genannt) ist eine Einrichtung der Mittelsächsischen Kultur gGmbH. Für die im Entgeltverzeichnis zu dieser Benutzungs- und Entgeltordnung genannten Leistungen werden Entgelte erhoben.
§ 2 Aufgaben
Aufgaben des Museums sind das Sammeln, Bewahren, Forschen und die Präsentation zur Geschichte der Rochsburg, ihren Besitzern, Bauherren, ihrem Umfeld und die Einbindung der daraus gewonnenen Erkenntnisse in heimatgeschichtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge. Es vermittelt dem Besucher darüber hinaus Informationen zur feudalen Wohnkultur des Landadels und zu Baumaßnahmen der jüngsten Vergangenheit. Entsprechend materieller und baulicher Gegebenheiten wird ständig an der Aktualisierung und Erweiterung der Ausstellung gearbeitet. Außerdem werden in angemessenen Abständen Sonderausstellungen verschiedener künstlerischer und kunsthandwerklicher Richtungen bzw. thematische Sonderausstellungen gezeigt.
§ 3 Entgelte und Fälligkeit
Von Museumsbesuchern ab einem Alter von 6 Jahren werden Entgelte nach Maßgabe des anliegenden Entgeltverzeichnisses erhoben, welches Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltordnung ist.
Die Entgelte sind unmittelbar vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung fällig und in bar zu entrichten.
Wird der Museumsbesuch über Dritte wie Reiseveranstalter oder Tourismusverbände organisiert, so kann im Einzelfall Rechnungslegung für die Eintrittsentgelte erfolgen. Rechnungslegung kann im Ausnahmefall auch für Entgelte nach Nr. 8. des Entgeltverzeichnisses erfolgen. Bei Rechnungslegung sind die Entgelte 10 Tage ab Rechnungsdatum fällig.
schlösserlandKARTEN werden im Rahmen ihrer Gültigkeit als Eintrittsberechtigung für einen Ausstellungsbesuch gemäß Punkt 1. der Entgeltübersicht (ohne Nutzung Audioguide-Gerät oder Tablet-PC) akzeptiert.
§ 4 Ermäßigung
1. Ermäßigungen für Eintrittsentgelte und Führungen werden für folgende Personengruppen gewährt:
- Kinder ab 6 Jahren
- Schüler/Studenten/Auszubildende bis zu 25 Jahren
- Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Teilnehmer eines freiwilligen Jahres
- Personen mit Schwerstbeschädigung (ab 80 %) und jeweils eine Begleitperson
- Inhaber eines Sozialpasses sowie die dort aufgeführten Berechtigten
2. Ermäßigungen für Eintrittsentgelte werden für folgende Personengruppen gewährt:
- Mitglieder ICOM (International Council of Museums), ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege)
3. Für Mitglieder des Deutschen Museumsbundes ist der Museumsbesuch kostenfrei.
4. Die jeweils erforderlichen Nachweise sind an der Museumskasse vorzulegen.
Es kann jeweils nur eine Ermäßigung je Person und Museumsbesuch in Anspruch genommen werden.
§ 5 Nutzung
- Mit dem Entrichten des Eintrittsentgeltes erwirbt der Besucher eine Eintrittskarte. Diese berechtigt ihn, innerhalb der Öffnungszeiten des Museums die für Besucher zugänglichen Räume bzw. Außenanlagen entsprechend der gelösten Eintrittskarte zu betreten.
- Der Erwerb einer Erlaubnis nach Nr. 7. des Entgeltverzeichnisses berechtigt den Besucher, in den Museumsräumen für private Zwecke zu fotografieren.
- Der Erwerb einer Erlaubnis nach Nr. 8. des Entgeltverzeichnisses berechtigt zur Nutzung von Reproduktionen und zur Wiedergabe von Sachzeugen und Schriftgut des Museums zu gewerblichen Zwecken. Konkrete inhaltliche Regelungen sind im Einzelfall vertraglich mit der Museumsleitung zu vereinbaren.
- Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder einer Erlaubnis nach Nr. 7. oder 8. des Entgeltverzeichnisses erkennt der Besucher die Hausordnung des Museums an, die im Kassenraum des Museums für jedermann zugänglich aushängt.
- Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können des Museums verwiesen werden.
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung gilt ab dem 01.08.2022.
Freiberg, den 09.05.2022
gez. Matthias Damm
Aufsichtsratsvorsitzender
Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung des Museums Schloss Rochsburg
Entgeltübersicht ab 01.08.2022
1. | Ausstellungsbesuch | |
Erwachsene: | 5,00 € | |
Ermäßigte nach § 4 Abs. 1. und 2.: | 3,00 € | |
Gruppen ab 10 Personen pro Person (Erwachsener/Ermäßigter): | 4,50 €/2,50 € | |
Familienkarten: | ||
für 2 Erwachsene und ab 1 Kind | 12,00 € | |
für 1 Erwachsenen und ab 2 Kindern | 10,00 € | |
Vermietung Audioguide oder Tablet-PC je Gerät | 2,00 € | |
2. | Führungen | |
2.a) | Einführung in der Schlosskapelle St. Anna (ca. 15 Minuten) | |
Erwachsene: | 4,00 € | |
Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.: | 3,00 € | |
Mindestbetrag:1 | 20,00 € | |
2.b) | Außenführung durch die Schlossanlage (ca. 45 Minuten) | |
Erwachsene: | 5,00 € | |
Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.: | 3,00 € | |
Mindestbetrag:1 | 50,00 € | |
2.c) | Innenführung durch die Museumsräume (ca. 60 Minuten inkl. Museumseintritt) | |
Erwachsene: | 9,00 € | |
Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.: | 7,00 € | |
Gruppen ab 10 Personen pro Person (Erwachsene/Ermäßigte) | 5,00 €/3,00 € | |
Mindestbetrag: 1 | 50,00 € | |
2.d) | Thematische Führungen (ca. 90 Minuten): | |
Erwachsene: | 10,00 € | |
Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.: | 8,00 € | |
Mindestbetrag: 1 | 80,00 € | |
2.e) | Führung auf den Bergfried (ca. 45 Minuten) ohne Ausstellungsbesuch | |
Erwachsene: | 5,00 € | |
Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.: | 3,00 € | |
Mindestbetrag: 1 | 30,00 € | |
2.f) | Führung für Blinde und Sehbehinderte | |
pro Person inkl. Begleitperson: | 5,00 € | |
2.g) | Gruppenführungen außerhalb der Öffnungszeiten | |
Zuschlag je Gruppe: | 35,00 € | |
3. | Museumspädagogische Angebote | |
3.a) | Museumspädagogische Angebote für Kinder- und Schülergruppen (1 Betreuer je Gruppe hat freien Eintritt) | |
pro Schüler | 5,00 € | |
pro Erwachsenen | 4,00 € | |
Mindestbetrag:1 | 60,00 € | |
3.b) | Projekttag für Kindertagesstätten und Grundschüler (Mindestteilnehmerzahl 40 Schüler) (1 Betreuer je Klasse hat freien Eintritt) | |
pro Schüler | 5,00 € | |
pro Erwachsenen | 5,00 € | |
3.c) | Schatzsuche, museumspädagogische Angebote mit Zusatzbaustein | |
Kinder | 6,00 € | |
Erwachsene | 5,00 € | |
Mindestbetrag: 1 | 60,00 € | |
3.d) | zusätzlicher Projektbaustein (1 Betreuer je Klasse/Gruppe hat freien Eintritt) | |
pro Schüler | 2,00 € | |
pro Erwachsenen | 2,00 € | |
3.e) | Sofern der Kunde ein Spezialangebot wünscht, wird dieses nach den entsprechenden Möglichkeiten entwickelt und gesondert kalkuliert. Die Festlegung des Entgelts je Erwachsenen/Ermäßigten erfolgt in Abstimmung zwischen dem Museumsleiter und der Geschäftsführung. | |
4. | Sonderveranstaltungen | |
Kinderhandwerkermarkt je Kind | 4,00 € | |
Jahresausklang für Kinder (Kindersilvester) | 8,00 € | |
„Was macht der Ritter Günter im Winter?“ | 8,00 € | |
Rochsburg im Fackelschein (ehem. Saisonausklang) | 11,00 € | |
Es besteht die Option, weitere Formate zu entwickeln. Die Festlegung des Entgelts je Erwachsenen/Ermäßigten erfolgt in Abstimmung zwischen dem Museumsleiter und der Geschäftsführung. | ||
5. | Bei Buchung von Führungen und museumspädagogischen Angeboten sind Stornierungen bis drei Tage vorher kostenfrei möglich. Bei Nichterscheinen der Gruppe oder nicht fristgemäßer Stornierung ist ein Entgelt in Höhe von 30,00 € je Gruppe fällig. | |
6. | Aufschläge auf den regulären Eintrittspreis für Sonderausstellungen mit erhöhtem Aufwand, Sonderveranstaltungen (Konzerte, Projekte, Lesungen) und Sonderführungen | gesonderte Preisfestlegungen |
7. | Foto- und Filmerlaubnis für private Zwecke pro Person (ohne Blitz und Stativ) | 2,00 € |
8. | Reproduktionen für gewerbliche Zwecke pro Auftrag | 250,00 € |
Vermietungen von Räumen und definierten Flächen im Außenbereich werden separat nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung festgelegt. Die Vermietung von Bierzeltgarnituren und Stehtischen erfolgt nur in Verbindung mit Flächen- bzw. Raumvermietungen. |
1 Das Angebot kommt nur zustande, wenn eine Mindesteinnahme in der angegebenen Höhe gewährleistet ist.