Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
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Ausgabe 66/2019e vom 24. Juni 2019 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für ein Vorhaben der UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co. KG

Aktenzeichen 23.5-561103-090/009-1.6.2/V-16/01


Die Firma UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co.KG, Dr.-Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen, beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach den §§ 4 und 10 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 sowie Nr. 1.6.1 des Anhangs zur 4. BImSchV zur Errichtung und zum Betrieb von

3 Windenergieanlagen (WEA):

WEA 1: Flurstücke 755 und 761 der Gemarkung Voigtsdorf  (R 385602,0 H 5623450,0)
WEA 2: Flurstücke 816 und 828 der Gemarkung Voigtsdorf  (R 385282,0 H 5623204,0)
WEA 3: Flurstücke 816 und 828 der Gemarkung Voigtsdorf  (R 385645,0 H 5622875,0).

Die 3 Windenergieanlagen des Herstellers Siemens Gamesa vom Typ SG-4.5-155, welche den Windpark Pfaffroda-Dörnthal erweitern, haben jeweils eine Nabenhöhe von 122,5 m, eine Fundamenterhöhung von 3 m und einen Rotordurchmesser von 155 m. Die Gesamthöhe der Anlagen beträgt jeweils 203 m.

Die Inbetriebnahme der Anlagen erfolgt voraussichtlich im 2. Quartal 2020, sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird.

Zuständige Genehmigungsbehörde für das beantragte Vorhaben ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde mit Sitz in 09599 Freiberg, Frauensteiner Straße 43.

Den Antragsunterlagen liegen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bei:

  • Antragsformular nach BImSchG nebst ergänzenden Unterlagen, insbesondere
    • allgemein verständliche Kurzbeschreibung des Vorhabens nach § 4 Abs. 3 der 9. BImSchV
    • Betriebs- und Verfahrensbeschreibung,
    • Übersichts- und Lagepläne,
    • Bauunterlagen (Bauantragsformular, Baubeschreibung u.a.)
  • UVP-Bericht
  • Schallimmissionsprognose
  • Schattenwurfberechnung
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Faunistisches Sondergutachten Fledermäuse
  • Faunistisches Sondergutachten Vögel.

Das Vorhaben ist in Nr. 1.6.1 der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt und bedarf daher einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 UVPG. Die Umweltverträglichkeitsprüfung stellt einen unselbstständigen Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens dar.

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen nach dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 02.07.2019 bis einschließlich 01.08.2019 an folgenden Stellen für jedermann zur Einsicht aus:

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg im Zimmer V-202:

  • Montag nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 03731 799-4137 möglich)
  • Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 03731 799-4137 möglich)
  • Donnerstag 9:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 9:00 – 12:00 Uhr;

Landratsamt Erzgebirgskreis, Außenstelle Schillerlinde 6 in 09496 Marienberg im Zimmer 405 :

  • Montag 8:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 8:00 – 12:00 Uhr;

Stadtverwaltung Sayda, Am Markt 1 in 09619 Sayda im Zimmer 6:

  • Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 9:00 – 12:00 Uhr;

Gemeinde Dorfchemnitz, Kammstraße 3 in 09619 Dorfchemnitz:

  • Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr.

Die Unterlagen sind zudem gemäß § 20 UVPG über das zentrale Internetportal zugänglich (https://uvp-verbund.de/startseite).

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist vom 02.07.2019 bis einschließlich 02.09.2019 schriftlich bei den vorgenannten Stellen oder elektronisch erhoben werden. Einwendungen über einfache E-Mail sind an das E-Mail-Postfach: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de  zu richten.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Einwendungen durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz zu erheben. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.

Verschlüsselte E-Mails bzw. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehene Einwendungen senden Sie bitte an egov@landkreis-mittelsachsen.de oder an egov@landkreis-mittelsachsen.de.

Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Die Einwendungen haben jeweils unter Angabe des vollständigen Namens und der voll leserlichen Anschrift des Einwenders /der Einwenderin zu erfolgen. Einwendungen, die Name und Adresse nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.

Des Weiteren bleiben gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gleichförmige Einwendungen, also von mehr als 50 Personen erhobene Einwendungen, unberücksichtigt, die nicht auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite deutlich Name und Anschrift des Vertreters der übrigen Unterzeichner erkennen lassen oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist. Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen. Darüber hinaus können nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden bzw. welche Belange die Genehmigungsbehörde in ihre Prüfung einbeziehen soll.

Einwendungsschreiben werden den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von der Einwendung berührt ist bekanntgegeben sowie an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergeleitet. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins. Als Erörterungstermin wird der 

25.09.2019 um 9:00 Uhr 

bestimmt. An diesem Termin werden im Gasthof „Am Chemnitzbach“, Hauptstraße 70 in 09619 Dorfchemnitz in öffentlicher Sitzung die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen sach- bzw. themenbezogen erörtert. Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.

Der Erörterungstermin kann u.a. entfallen, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung bedürfen oder Einwendungen nicht oder nicht rechtzeitig erhoben wurden. Diese Entscheidung als auch ggf. eine Verschiebung des Termins wird nach Ende der Einwendungsfrist im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen sowie auf der Internetseite unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/anlagengenehmigungen-nach-bimschg.html öffentlich bekannt gegeben.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er soll denjenigen, die frist- und formgerecht Einwendungen erhoben haben, die Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Diejenigen, die Einwendungen erheben, können sich von einem Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die fristgemäß erhobenen Einwendungen auch bei Ausblieben von Vertretern der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zum Antrag wird gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Danach wird der Bescheid der Antragstellerin zugestellt. Die Zustellung an die Personen, die fristgemäß Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Das Ergebnis über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und die Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren betreffend Beschwerden und Einwendungen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann.

In der Information finden Sie u. a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.

Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de od. Landratsamt Mittelsachsen, Ref. Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 24.06.2019
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Matthias Damm
Landrat