Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 67/2018e vom 08. August 2018 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über den Wegfall des Erörterungstermins über ein Vorhaben der Bharat Forge Aluminiumtechnik GmbH (Erweiterung der Produktionskapazität am Standort Brand-Erbisdorf)

Aktenzeichen 23.5-561103-050/015-3.4.1/GE-17/04


Die Bharat Forge Aluminiumtechnik GmbH, Berthelsdorfer Straße 8 in 09618 Brand-Erbisdorf beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der aktuellen Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 sowie der Nummer 3.4.1 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der aktuellen Fassung, zur wesentlichen Änderung der am o. g. Standort in Brand-Erbisdorf bestehenden Gießanlage für Aluminium einschließlich Schmelz- und Warmhalteofen durch die Erweiterung der Produktionskapazität (Flurstücke 510/38 und 510/39 der Gemarkung Erbisdorf). Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde.

Zur Information der Öffentlichkeit lagen der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen vom 22. Mai 2018 bis einschließlich 21. Juni 2018 zur Einsichtnahme im Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg sowie bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Stadthaus Albertstraße 4 in 09618 Brand-Erbisdorf während der Geschäftszeiten aus.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben der Bharat Forge Aluminiumtechnik GmbH konnten innerhalb der Einwendungsfrist vom 22. Mai 2018 bis einschließlich 23. Juli 2018 erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind keine Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen.

Gemäß § 16 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen oder die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen.

Der für den 30. August 2018, 10.00 Uhr im Stadthaus Brand-Erbisdorf, Albertstraße 4 in 09618 Brand-Erbisdorf (Saal im 1. OG) geplante Erörterungstermin findet daher nicht statt.

Freiberg, den 26.07.2018

Matthias Damm
Landrat