Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
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Ausgabe 73/2018e vom 22. August 2018 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Bekanntmachung des Landkreises Mittelsachsen über die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs für das Wasserschutzgebiet der Trinkwasserfassungsanlage „Heilige Quelle“ Polkenberg, Stadt Leisnig, Schlüsselnummer T-5421690

Aktenzeichen 23.3-690.41-310-15/17


Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung beabsichtigt der Landkreis Mittelsachsen als untere Wasserbehörde zum Schutz des Wassers im Einzugsgebiet der Wasserfassung „Heilige Quelle“ Polkenberg, Stadt Leisnig, ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Das geplante Wasserschutzgebiet befindet sich in der Stadt Leisnig im Landkreis Mittelsachsen und in der Stadt Grimma im Landkreis Leipzig. Es wird sich über eine Fläche von 134,84 ha erstrecken. Es sind Flurstücke in den Gemarkungen Zschoppach, Poischwitz und Draschwitz in der Stadt Grimma im Landkreis Leipzig sowie in den Gemarkungen Clennen und Doberquitz der Stadt Leisnig ganz oder teilweise betroffen. Das Wasserschutzgebiet wird in die Zonen I, II und III aufgeteilt, in denen bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt und Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden.

Der Verordnungsentwurf mit den zugehörigen Anlagen, einer Übersichts- und einer Flurstückskarte, liegt vom Montag, dem 03. September 2018 bis einschließlich Donnerstag, dem 4. Oktober 2018 zur kostenlosen Einsicht für jedermann an folgenden zwei Stellen und zu folgenden Zeiten aus:

Ort Zeit
Landratsamt Mittelsachsen
untere Wasserbehörde
Zimmer V 107
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg
Di, Do und Fr jeweils 09:00 – 12:00 Uhr
Di und Do 13:00 bis 18:00
Landratsamt Landkreis Leipzig
untere Wasserbehörde
Haus 3, Zimmer 221
Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Mo, Di, Do und Fr ab 08:30 bis 12:00 Uhr
Di und Do ab 13:30 bis 18:00 bzw. 16:00 Uhr

Nach Ablauf der Auslegungsfrist können bis einschließlich Donnerstag dem 18. Oktober 2018 Einwendungen gegen die Festsetzung des Schutzgebietes oder Anregungen zu dem Entwurf der Schutzgebietsverordnung vorgebracht werden. Dies kann schriftlich beim Landratsamt Mittelsachsen, Frauensteiner Straße 43 in 09599 Freiberg oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, untere Wasserbehörde, Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg, erfolgen.

Freiberg, den 20.07.2018 

Matthias Damm
Landrat