Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 73/2019e vom 11. Juli 2019 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Verkehr und Bauen


Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Innovation HUB Mittweida – Villa“

– Umbau einer Villa und Nutzungsänderung von Wohn- zu Büronutzung – vom 3. Juli 2019

Aktenzeichen 19BAU0273-BG01-19


Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen als untere Bauaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 03. Juli 2019 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 19BAU0273-BG01-19 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsische Bauordnung und folgendem verfügendem Teil erteilt:

  1. Inhalt und Umfang der Baugenehmigung:
    Innovation HUB Mittweida
    – Umbau einer Villa und Nutzungsänderung von Wohn- zu Büronutzung  
    auf dem Grundstück: Bahnhofstraße, Flurstück 961/4  der Gemarkung Mittweida
  2. Die Baugenehmigung enthält Abweichungen von § 6 Abs. 2 und 3 Sächsische Bauordnung.
  3. Die Baugenehmigung enthält eine denkmalschutzrechtliche Zustimmung.
  4. Die Baugenehmigung enthält bautechnische Bedingungen, Auflagen und Vorbehalte.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die elektronische Form ersetzt die Schriftform. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.

Hinweise: 
Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 219 möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten).

Sprechzeiten: Mo nach Vereinbarung, Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 –18:00 Uhr, Fr 09:00 – 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1927 erforderlich.

Döbeln, den 03.07.2019

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Abteilung Verkehr und Bauen