Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 79/2019e vom 29. Juli 2019 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für ein Vorhaben der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Aktenzeichen 23.5-561103-035/018-2.1.2/G-16/02


Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau), Rauenstein 6A in 09514 Pockau-Lengefeld, beantragte mit Datum vom 21.11.2016, in der geänderten Fassung vom 18.06.2018 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4, 10 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 sowie Nr. 2.1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinbruches auf dem Flurstück Nr. 519/3 der Gemarkung Oberbobritzsch mit einer Abbaufläche von weniger als 10 Hektar zur Massenentnahme für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen Folgendes:

  • Aufschluss und zeitlich befristeter Betrieb eines Steinbruches (Massenentnahme) auf einer Abbaufläche von 5,5 ha (Gesamtfläche 6,5 ha)
  • Nutzung angrenzender Flächen für ein 2,89 ha großes Zwischenlager
  • 1.050 m² Transportwege (Baustraße)
  • CEF-Maßnahme für die Feldlerche (CEF-FL): bauzeitliche Aufwertung von ca. 4,5 ha Ackerfläche zur Schaffung von zusätzlich geeigneten Feldlerchenhabitaten mittels Anlage von Feldlerchenfenstern in Kombination mit (Bunt-)Brachestreifen auf den Flurstücken Nr. 909, 911, 912, 913, 914, 915/1 und 915/2 in der Gemarkung Friedersdorf der Gemeinde Klingenberg
  • Ausgleichsmaßnahme A1 „Geländemodellierung Massenentnahme“ auf dem Flurstück Nr. 519/3 der Gemarkung Oberbobritzsch der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf nach Baufertigstellung.

Zuständige Genehmigungsbehörde für das beantragte Vorhaben ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde mit Sitz in 09599 Freiberg, Frauensteiner Straße 43.

Die Anlage steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem ebenfalls durch die Landestalsperrenverwaltung geplanten Hochwasserschutzvorhaben „Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Oberbobritzsch an der Bobritzsch“. Für dieses Vorhaben ist die zuständige Genehmigungsbehörde die Landesdirektion Sachsen, die auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung unter dem Geschäftszeichen C42-0522/132 ein erneutes Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den §§ 76 Abs. 1, 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchführt. Darüber hinaus wird für dieses Vorhaben auch erneut eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Inbetriebnahme des Steinbruchs hängt somit zum einen von der hier beantragten Genehmigung und zum anderen von der Erteilung des Baurechts für das Hochwasserrückhaltebecken im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ab. Die Inbetriebnahme des Steinbruchs ist im Jahr 2021 vorgesehen. Die Zuwegung zum geplanten Steinbruch und Zwischenlager erfolgt über die Staatsstraße S 188 (Frauensteiner Straße) und das Baustellenwegenetz während der Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens.

Den Antragsunterlagen liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bei:

  • Antragsformular nach BImSchG nebst ergänzenden Unterlagen, insbesondere
    • allgemein verständliche Kurzbeschreibung des Vorhabens nach § 4 Abs. 3 der 9. BImSchV
    • allgemein verständliche Zusammenfassung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeit
    • Übersichts- und Lagepläne
    • Bauunterlagen (Bauantragsformular, Baubeschreibung u.a.)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Umweltverträglichkeitsstudie
  • FFH-Vorprüfung
  • Erweiterte geotechnische Bewertung der Massenentnahme
  • Sprengtechnisches Gutachten
  • Geräuschimmissionsprognose
  • Wasserfachliche Stellungnahme
  • Baugrundhauptuntersuchung
  • Monitoringdaten zu Grundwasserstandsmessungen 
  • Hydraulische Berechnungen zur Wasserhaltungs- und behandlungsanlage.

Das naturschutzfachliche Maßnahmenkonzept für Ausgleich und Ersatz leitet sich aus den dauerhaften (nachhaltigen) Beeinträchtigungen ab und konzentriert sich auf die Wiederherstellung der Funktionen des Naturhaushaltes, insbesondere bzgl. der Schutzgüter Boden und Wasser (Grundwasser). Zum Ausgleich der ermittelten Beeinträchtigungen ist die Ausgleichsmaßnahme A1 „Geländemodellierung Massenentnahme“ im unmittelbaren Eingriffsraum des geplanten Vorhabens umzusetzen.

Neben den Maßnahmen gemäß Eingriffsregelung wird ergänzend die artenschutzrechtlich begründete vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF) „CEF-Maßnahme für die Feldlerche“ für die Dauer der Gesamtmaßnahme auf Ackerflächen der Gemarkung Friedersdorf der Gemeinde Klingenberg umgesetzt.

Das Vorhaben ist in Nr. 2.1.3 der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt und bedarf daher einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Da zum Zeitpunkt der Planung jedoch erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, insbesondere auch auf die Grundwassergeschütztheit nicht ausgeschlossen werden können, wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung stellt einen unselbstständigen Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens dar.   

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen nach dieser Bekanntmachung in der Zeit vom

05.08.2019 bis einschließlich 05.09.2019

an folgenden Stellen zur Einsicht aus:

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg im Zimmer V-204:

  • Montag nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 03731 799-4018 möglich)
  • Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 03731 799-4018 möglich)
  • Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag  09:00 – 12:00 Uhr;

Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80 in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf OT Niederbobritzsch, Bauverwaltung (1. Obergeschoss):

  • Montag geschlossen
  • Dienstag 09:00 ­– 12:00 Uhr u. 13:00 – 16:00 Uhr, Bürgerbüro zusätzlich bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 09:00 – 12:00 Uhr;

Gemeindeverwaltung Klingenberg, Schulweg 1 in 01774 Klingenberg OT Höckendorf, 1. Obergeschoss:

  • Montag  09:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag 09:00 – 12:00 Uhr.

Die Unterlagen sind zudem gemäß § 20 UVPG über das zentrale Internetportal zugänglich (https://uvp-verbund.de/startseite).   

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist vom

05.08.2019 bis einschließlich 07.10.2019

schriftlich bei den vorgenannten Stellen oder elektronisch erhoben werden.

Einwendungen über einfache E-Mail sind an das E-Mail-Postfach: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de  zu richten.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Einwendungen durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz zu erheben. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.

Verschlüsselte E-Mails bzw. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehene Einwendungen senden Sie bitte an egov@landkreis-mittelsachsen.de oder an egov@landkreis-mittelsachsen.de.

Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Die Einwendungen haben jeweils unter Angabe des vollständigen Namens und der voll leserlichen Anschrift des Einwenders/der Einwenderin zu erfolgen. Einwendungen, die Name und Adresse nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Des Weiteren bleiben gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gleichförmige Einwendungen, also von mehr als 50 Personen erhobene Einwendungen, unberücksichtigt, die nicht auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite deutlich Name und Anschrift des Vertreters der übrigen Unterzeichner erkennen lassen oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist.

Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt

gelassen. Darüber hinaus können nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden bzw. welche Belange die Genehmigungsbehörde in ihre Prüfung einbeziehen soll.

Einwendungsschreiben werden den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von der Einwendung berührt ist bekanntgegeben sowie an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergeleitet. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins. Als Erörterungstermin wird der

14.11.2019 um 09:00 Uhr

bestimmt. An diesem Termin werden in der Gaststätte „Goldener Löwe“, Am Goldenen Löwen 5 in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf OT Niederbobritzsch in öffentlicher Sitzung die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen sach- bzw. themenbezogen erörtert. Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.

Der Erörterungstermin kann u.a. entfallen, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung bedürfen oder Einwendungen nicht oder nicht rechtzeitig erhoben wurden. Diese Entscheidung als auch ggf. eine Verschiebung des Termins wird nach Ende der Einwendungsfrist im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen sowie auf der Internetseite unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/anlagengenehmigungen-nach-bimschg.html öffentlich bekannt gegeben. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er soll denjenigen, die frist- und formgerecht Einwendungen erhoben haben, die Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Diejenigen, die Einwendungen erheben, können sich von einem Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die fristgemäß erhobenen Einwendungen auch bei Ausblieben von Vertretern der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zum Antrag wird gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Danach wird der Bescheid der Antragstellerin zugestellt. Die Zustellung an die Personen, die fristgemäß Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Das Ergebnis über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und die Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren betreffend Beschwerden und Einwendungen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann.

In der Information finden Sie u. a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.

Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder Landratsamt Mittelsachsen, Ref. Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 29.07.2019
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Matthias Damm
Landrat