Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
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Ausgabe 85/2020e vom 09. Juni 2020 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Bekanntmachung der Entscheidung über den Antrag gemäß § 4 BImSchG der UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co. KG zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen in Dorfchemnitz und bezüglich der Auslegung des entsprechenden Bescheides

Aktenzeichen 23.5-561103-090/009-1.6.1/G-16/01 (alt 23.5-561103-090/009-1.6.2/V-16/01)


Mit Bescheid vom 04.05.2020 wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb o. g. Windenergieanlagen einschließlich der Herstellung der Zuwegung, der Kranaufstell- und Montageflächen seitens des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, mit Nebenbestimmungen (wie Inhaltsbestimmungen, Bedingungen und Auflagen) sowie Hinweisen erteilt.

Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen ein:

- Baugenehmigung einschl. Befreiung vom Überdeckungsverbot der Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nicht eingeschlossen sind (§ 13 BImSchG).

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 BImSchG wird insbesondere auf baurechtliche, naturschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Auflagen (§ 12 Abs. 1 BImSchG) im Bescheid hingewiesen.

Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.   

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html

Der Genehmigungsbescheid liegt vom 10.06.2020 bis 23.06.2020 an folgenden Stellen für jedermann zur Einsicht aus:

Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg, Zimmer V-202, Tel.: 03731 7994137:

  • Montag nach Terminvereinbarung
  • Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
  • Freitag 9:00-12:00 Uhr;

Stadtverwaltung Olbernhau, Grünthaler Straße 28 in 09526 Olbernhau, im Stadtarchiv Zimmer 126 (Erdgeschoss), Tel.: 037360 15138:

  • Montag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
  • Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
  • Mittwoch 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
  • Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
  • Freitag 9:00-12:00 Uhr;

Stadtverwaltung Sayda, Am Markt 1 und 09619 Sayda im Zimmer 6, Tel.: 037365 9720 oder 037365 97217:

  • Montag geschlossen
  • Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 9:00 – 12:00 Uhr;

Gemeindeverwaltung Dorfchemnitz, Kammstraße 3 in 09619 Dorfchemnitz, Tel.: 037320 1237:

  • Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) und den damit verbundenen Einschränkungen ist bezüglich der Einsichtnahme in den Bescheid in jedem Fall eine Terminabsprache über die oben genannten Telefonnummern nötig. Die Einsichtnahme ist nur unter Beachtung der derzeit geltenden Hygienevorschriften möglich (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung; Einhaltung des notwendigen Abstandes).

Der Genehmigungsbescheid ist zudem gemäß § 27 i. V. m. § 20 UVPG im zentralen Internetportal (https://uvp-verbund.de/startseite) und unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/anlagengenehmigungen-nach-bimschg.html einsehbar.

Mit Ablauf des 23.06.2020 gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber Personen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Dies gilt ebenfalls für Dritte, die keine Einwendungen erhoben haben.  

Bis 23.07.2020 kann der Genehmigungsbescheid von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, E-Mail-Postfach umwelt.forst@landkreis-mittelsachsen.de) angefordert werden.

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann.

Freiberg, 09.06.2020

Landratsamt Mittelsachsen

gez. Matthias Damm
Landrat